Bei der Staffelmiete wird der Mietzins periodisch um einen bestimmten Betrag erhöht. Mieter und Vermieter vereinbaren zum Voraus, auf welchen Termin und um welchen Betrag (in Franken) sich die Miete erhöht. Die Termine können zwar frei gewählt werden, der Mietzins darf sich aber höchstens einmal jährlich mit einem Abstand von mindestens 12 Monaten erhöhen. Eine lediglich in Prozenten festgelegte Erhöhung ist ungültig.