Das Gesetz nennt keine konkreten Zahlen, es bestimmt aber, wann ein Mietzins überrissen beziehungsweise missbräuchlich ist. Missbräuchlich ist ein Mietzins, wenn der Vermieter einen übersetzten Ertrag erzielt oder wenn der Mietzins auf einem offensichtlich übersetzten Kaufpreis beruht. Es ist schwierig, im Einzelfall ohne Berechnungsgrundlagen zu sagen, ob der Mietzins angemessen ist oder nicht. Die Berechnung des Mietzinses füllt denn auch ganze Bücher.