Mietzinserhöhung
Rechtsratgeber
GrundlageAnfechtung der Mietzinserhöhung
Wenn Sie als Mieter mit einer Mietzinserhöhung nicht einervstanden sind, können Sie diese bei der zuständigen Schlichtungsbehörde anfechten.
Eine Mietzinserhöhung kann innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde angefochten werden - zum Beispiel mit einem vom Bund zur Verfügung gestellten Formular. Das Verfahren ist kostenlos. Auf dem amtlichen Formular finden Sie die Adresse der für Sie zuständigen Schlichtungsbehörde.