Mietzinserhöhung
Rechtsratgeber
GrundlageEigentümerwechsel des Mietobjekts
Ein Eigentümerwechsel kann allenfalls eine Mietzinserhöhung zur Folge haben.
Nach einer Handänderung bzw. nach einem Eigentümerwechsel kann der neue Vermieter den Mietzins erhöhen, wenn er nachweisen kann, dass er aus seiner neu erworbenen Liegenschaft keinen genügenden Ertrag erzielt oder dass die orts- und quartierüblichen Mietzinse für vergleichbare Objekte höher sind.