Vor der Anfechtung einer Mietzinserhöhung müssen Sie als Mieterin oder als Mieter keine Angst haben. Denn kündigt Ihnen der Vermieter das Mietverhältnis im Zusammenhang mit einer erfolgten Mietzinserhöhung, können Sie diese Kündigung anfechten. Mit anderen Worten: Eine Kündigung darf in der Regel weder gleichzeitig noch vor oder unmittelbar nach einer Mietzinserhöhung erfolgen. Achtung: Verpassen Sie nicht die Frist zur Anfechtung der Kündigung, diese ist kurz und beträgt lediglich 30 Tage. Und angefochten werden muss die Kündigung nicht etwa beim Vermieter, sondern bei der zuständigen Schlichtungsbehörde.