Umbau und Renovation von Mietwohnungen
Rechtsratgeber
GrundlageGekündigtes Mietverhältnis und Umbau
Der Vermieter darf nur umbauen, wenn das Mietverhältnis ungekündigt ist und wenn der Umbau für die Mieter zumutbar ist.
Der Vermieter darf nur umbauen, wenn dies für die Mieter zumutbar und das Mietverhältnis ungekündigt ist.