Umbau und Renovation von Mietwohnungen
Rechtsratgeber
GrundlageZumutbarkeit des Umbaus eines Mietobjekts
Der Vermieter darf nur umbauen, wenn das Mietverhältnis ungekündigt ist und wenn der Umbau für den Mieter zumutbar ist.
Der Vermieter darf nur umbauen, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: das Mietverhältnis ist ungekündigt und der Umbau für den Mieter zumutbar.