Umbau und Renovation von Mietwohnungen
Rechtsratgeber
GrundlagePflicht zur Rücksichtnahme beim Umbau der Mietwohnung
Grundsätzlich darf der Eigentümer das Mietobjekt umbauen. Allerdings muss er dabei auf die Interessen seiner Mieter Rücksicht nehmen.
Jeder Umbau ist für die Mieter mit Unannehmlichkeiten verbunden. Damit den Mietern dabei aber möglichst wenig Nachteile entstehen, muss der Vermieter auf die Interessen seiner Mieter Rücksicht nehmen. So dürfen zum Beispiel während der Wintermonate weder Fenster noch Heizung ersetzt werden. Ausserdem müssen sich die Handwerker an die örtlich geltenden Ruhezeiten halten. Beachten Sie, dass auch der Samstag ein Werktag ist.