Strafen in der Schule?
Frage: Unser zehnjähriger Sohn kommt häufig frustriert aus der Schule. Er hat für sein Verhalten schon viermal einen «Kaktus» erhalten. Hat er fünf Kakteen, muss er eine Strafarbeit machen. Darf die Lehrerin solche Massnahmen ergreifen?
aktualisiert am 3. Juli 2017 - 19:03 Uhr
Eltern treten ihr Erziehungsrecht für die Zeit des Unterrichts an die Schule ab. Lehrpersonen haben deshalb das Recht, erzieherisch wirkende Strafen zu verhängen. Diese sind jedoch keine Strafen im Sinne des Strafrechts, sondern Disziplinarmassnahmen, die verfassungsrechtlich garantierte Grundrechte nicht verletzen dürfen.
Das Verteilen von «Kakteen» ist eine Erziehungsmassnahme, die die Lehrerin Ihres Sohnes bei disziplinarischen Vergehen wie Stören oder Vergessen der Hausaufgaben anwenden kann. Die Lehrerin darf Ihren Sohn nicht länger in der Schule behalten - ausser es wurde Ihnen mitgeteilt und Sie sind damit einverstanden.
Im Schulgesetz und im Schulreglement müssen solche Strafarbeiten vorgesehen sein, und sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den sonstigen Hausaufgaben stehen.
Sind Sie unzufrieden mit einer Erziehungsmassnahme der Lehrperson oder mit einer Schulvorschrift? Beobachter-Mitglieder erhalten mit der Checkliste «Gespräch mit der Lehrperson» Tipps, wie Sie Wünsche oder Kritik am besten beim Elternabend ansprechen können.