Der doppelte Moser
Peter Moser aus Ipsach und Peter Moser aus Winterthur sind am exakt gleichen Tag geboren. Und werden von AHV, Postfinance und anderen verwechselt. Immer und immer wieder.
Veröffentlicht am 8. Juli 2014 - 08:51 Uhr
Es gibt Tage, da ist Peter Moser aus 2563 Ipsach BE der Verzweiflung nah. Weil er mal wieder mit seinem Namensvetter verwechselt wurde und weil die schuldhafte Firma den Fehler partout nicht einsehen will. «Ich bin einer, der die Dinge in die Hand nimmt», sagt der ehemalige technische Direktor einer Maschinenfabrik. «Am Telefon frage ich mich systematisch eine Hierarchiestufe nach der andern nach oben, bis ich in der Teppichetage bin.» Genützt hats bislang nicht viel.
Es gibt Tage, an denen Peter Moser aus 8406 Winterthur die Welt nicht mehr versteht. Etwa, wenn er ein neues Angebot der Zürich-Versicherung erhält. Die «Zürich» hat das Formular schon vorausgefüllt: mit seinen Adressdaten, aber dem Bankkonto von Peter Moser aus 2563 Ipsach. Dabei haben beide die Versicherung schon mehrmals auf die Verwechslung aufmerksam gemacht. «Im Computerzeitalter kann es doch nicht so schwer sein, zwei Menschen auseinanderzuhalten», sagt der pensionierte Informatiker, «selbst wenn wir den gleichen Namen tragen und am gleichen Tag im gleichen Jahr zur Welt kamen.»
Als er das erste Mal von seinem Doppelgänger erfährt, findet er das noch lustig – obwohl es um viel Geld geht: Vor 15 Jahren überprüft Peter Moser aus Ipsach seine Vorsorgesituation und findet zufällig heraus, dass ab Mitte 1986 anderthalb Jahre lang nichts auf sein AHV-Konto einbezahlt wurde. Dabei ist er hundertprozentig sicher, dass er damals gearbeitet hat. Seine Beiträge wie auch jene des Arbeitgebers wurden dem Konto des Namensvetters aus Winterthur gutgeschrieben, muss die AHV einräumen. Warum, bleibt unklar – ebenso, warum ab Ende 1987 die Beiträge plötzlich wieder korrekt verbucht sind. «Hätte ich das nicht gemerkt, hätte ich heute zu Unrecht eine tiefere Rente», sagt der Ipsacher Peter Moser.
Die Sache mit der AHV ist der Auftakt einer schier unglaublichen Reihe von Verwechslungen durch Behörden und Firmen. Im Juni 2006 springt das Auto von Peter Moser aus Ipsach nicht mehr an, doch die Zürich-Versicherung verweigert die Pannenhilfe: Ein Peter Moser aus Ipsach «ist in unserem System nicht bekannt, wir haben nur einen in Winterthur», meint die Callcenter-Mitarbeiterin – dabei hat die «Zürich» jahrelang die Rechnungen für vier verschiedene Policen nach Ipsach geschickt. Im Nachhinein kommt aus: Ein Jahr zuvor hat Peter Moser aus Winterthur plötzlich eine Rechnung der «Zürich» erhalten, obwohl sein Auto bei einer anderen Gesellschaft versichert ist. Als er reklamiert, rät ihm die «Zürich», die Rechnung einfach zu vernichten. Das tut er, aber «Zürich»-intern nimmt die Verwechslung damit erst ihren Lauf. Als Nächstes erhält Peter Moser aus Ipsach einen Anruf der «Zürich»: Er habe seinen Umzug von Winterthur nach Ipsach nicht gemeldet…
Doch es sollte noch schlimmer kommen: Als er das Leichenmahl nach der Beerdigung seines Vaters bezahlen will, ist die Kreditkarte plötzlich gesperrt. «Es war der peinlichste Moment meines Lebens», erinnert sich der Ipsacher Peter Moser. Seine Kreditkartenfirma Swisscard hat den Ersatz für die bald ablaufende Karte an den falschen Peter Moser nach Winterthur geschickt. Dieser schickt sie ahnungslos zurück, mit dem Vermerk, er brauche keine neue Kreditkarte, er habe schon eine. Daraufhin sperrt Swisscard die alte Karte.
Noch zwei weitere Male verwechselt Swisscard die Namensvetter: 2012 beanstandet der Ipsacher Peter Moser eine Transaktion, worauf ihn die Dame am Telefon belehrt, er habe vergessen, seinen Umzug nach Winterthur zu melden. Ein Jahr später erhält seine Frau eine neue Karte, er aber nicht. Nach einigem Hin und Her sichert Swisscard zu, auch ihm eine neue zu senden. Als er insistiert «aber nach Ipsach!», lacht man ihn aus. Swisscard schickt die Karte dann trotzdem nach Winterthur.
Das ist zu viel des Schlechten, findet der eidgenössische Datenschutzbeauftragte. «Ein solcher Fehler sollte nicht mehrmals vorkommen», sagt Hanspeter Thür. «Wer Daten sammelt, hat die Pflicht zu überprüfen, dass diese korrekt sind.» Sobald er weiss, dass sie nicht stimmen, muss er sie berichtigen. «Zudem sollte die Firma spezielle Vorkehrungen treffen, etwa in der Datenbank einen Vermerk anbringen: Achtung, es gibt einen Doppelgänger.»
«Mich stört, dass die Firmen das Problem gar nicht wirklich zu lösen versuchen, sondern einfach husch, husch die Karte im zweiten Anlauf an den richtigen Ort schicken», sagt der Winterthurer Peter Moser. Offenbar hätten die Firmen Datenbanken auf getrennten Systemen, «die nicht ordentlich miteinander verknüpft sind», so der ehemalige Swissair-Informatiker.
Peinlich ist auch, was sich das medizinische Labor Viollier AG leistet. 2007 erhält der Ipsacher Peter Moser von Viollier eine Rechnung für Laboruntersuchungen, «obwohl ich kerngesund war und keinen Arzt aufgesucht hatte». Laut der Rechnung hat ein Zürcher Arzt die Laboruntersuchung angeordnet – Patient ist natürlich der Winterthurer Peter Moser. Nur wenige Monate später muss jedoch der Ipsacher Peter Moser zum Arzt – die Rechnung dafür schickt Viollier dann nach Winterthur. «Es stehen zwar keine Diagnosen auf den Rechnungen», sagt der Ipsacher Peter Moser, «aber allein die Tatsache, dass hier medizinische Daten verwechselt werden, lässt Zweifel an der Seriosität der Firma aufkommen.»
1986 nahm die Verwechslungsserie ihren Anfang, doch ein Ende ist nicht abzusehen. Erst vor kurzem rief Postfinance bei Peter Mosers Frau in Ipsach an. Ob sie und ihr Mann getrennt lebten, wollte die Mitarbeiterin wissen. Eine Frage an der Grenze zur Unverschämtheit, doch Christine Moser ahnte den Hintergrund und fragte zurück: «Wieso wollen Sie das wissen? Haben Sie die Postcard meines Mannes nach Winterthur geschickt?» Jetzt war die Postfinance-Mitarbeiterin erstaunt, dass Christine Moser dies wissen konnte. «Kontoinhaberin ist meine Frau; ich habe nur eine Zweitkarte», sagt der Ipsacher Peter Moser. «Aber nicht einmal das schützt offenbar vor einer Verwechslung.»
Vermeiden liesse sich das seltene, aber sehr ärgerliche Problem mit einer eindeutigen Personen-Identifizierungsnummer, die jeder Einwohner bei Geburt erhält und bis zum Tod behält. In Schweden etwa braucht es diese Nummer für jedwelchen Kontakt mit Behörden, aber auch für die Eröffnung eines Bankkontos oder einen Arztbesuch. «Doch das ist heikel, weil es die Verknüpfung all dieser Daten ermöglicht und somit ein gläserner Bürger entsteht», sagt Datenschützer Hanspeter Thür.
Beide Peter Moser verwenden inzwischen ihren zweiten Vornamen (der nicht identisch ist) oder den Nachnamen ihrer Ehefrauen als Zusatz, wenn sie sich neu irgendwo anmelden müssen. Obs nützt, ist zweifelhaft. «Was wäre nur, wenn beispielsweise einer von uns betrieben würde?», fragt sich der Winterthurer Peter Moser. «Würde dann der Betreibungsbeamte beim anderen klingeln? Oder wenn einer von uns stirbt – wird dann dem anderen die AHV gestrichen? Und welche Ehefrau erhält die Witwenrente?»
Zürich-Versicherungen
«Wir haben bei der Datenerfassung einen Fehler gemacht und aus zwei verschiedenen Kunden einen gemacht. Unterdessen haben wir im System einen Hinweis erfasst, damit sich das Missgeschick nicht wiederholt. Als Entschuldigung möchten wir unsere beiden Kunden zu einem guten Essen einladen, so dass sie sich persönlich kennenlernen. Vielleicht führt diese Unannehmlichkeit ja zu einer neuen Freundschaft.»
AHV (Bundesamt für Sozialversicherungen)
«Eine Abklärung, was vor 28 Jahren geschehen ist, brächte Herrn Moser keine finanzielle Verbesserung: Er erhält heute eine maximale Altersrente. Der Fall zeigt jedoch, wie wichtig es ist, dass Versicherte die Lohnausweise aufbewahren. Mit diesen können sie auch Jahre später eine Korrektur verlangen.
Die 2008 eingeführte 13-stellige AHV-Nummer enthält keinerlei Personenkennzeichen mehr. Auch Personen mit gleichem Namen, Vornamen und Geburtsdatum sind dank völlig unterschiedlichen Nummern definitiv unterscheidbar. Dadurch ist heute eine Verwechslung unmöglich.»
Swisscard
«Die Verwechslungen kamen aufgrund von zwei individuellen Fehlern bei der Korrektur von Kundendaten zustande. Beide Male wurde irrtümlich die Wohnadresse Herrn Mosers aus Ipsach verändert, nicht aber die zugehörige Rechnungsadresse. Der Fehler wurde jeweils mit den Mitarbeitenden besprochen und unbürokratisch behoben. Für den Fehler haben wir uns dem Kunden gegenüber entschuldigt und eine Entschädigung für die entstandenen Umtriebe ausgerichtet.»
Viollier AG
«Wir erhalten die Daten vom Auftraggeber der jeweiligen Untersuchung. Diese Auftragsformulare werden bis zu fünf Jahre lang aufbewahrt. Weil der Fehler 2007 passierte, ist es uns nicht mehr möglich zu verifizieren, mit welchen Patientenangaben die Auftragsformulare von den Auftraggebern ausgefüllt wurden.»
Postfinance
«Beim Erfassen von Vollmachten wird aktiv nach bereits vorhandenen Personen im System gesucht; das soll Doubletten vermeiden. Wird eine Person mit dem gesuchten Namen, Vornamen und Geburtsdatum gefunden, liegt nahe, dass es sich dabei um die richtige Person handelt. Bei Hinweisen, dass es trotzdem nicht die gesuchte Person ist – etwa bei unterschiedlicher Wohnadresse von Verheirateten –, müssen die Mitarbeitenden beim Vertragspartner nachfragen und/oder die Unterschriften abgleichen. Im vorliegenden Fall wurde wohl diese Prüfung mangelhaft vorgenommen. Wir sensibilisieren die betroffenen Mitarbeiter.»