Richter für befangen erklärt
Das Kantonsgericht St. Gallen hat im Fall Isenbach/Bad Rans einen der fünf Richter für befangen erklärt. Der ganze Monsterprozess könnte nochmals von vorne beginnen.
Veröffentlicht am 14. Dezember 2018 - 18:34 Uhr,
aktualisiert am 19. Dezember 2018 - 17:18 Uhr
Das Kantonsgericht St. Gallen hat im Immobilien-Fall Isenbach/Bad Rans einen der fünf Richter für befangen erklärt. Der Kreisrichter, ein Geologe, soll im Auftrag der beschuldigten Genossenschaft Bad Rans ein geologisches Gutachten erstellt haben, ohne vollständig entschädigt worden zu sein. Den letzteren Umstand soll der Richter seinen Kollegen nicht mitgeteilt haben. Die Staatsanwaltschaft hat entschieden, das Urteil des Kantonsgerichts zur Befangenheit ans Bundesgericht weiterzuziehen.
Sollte der Entscheid es Kantonsgerichts St. Gallen rechtskräftig werden, kommt das für das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland einer Katastrophe gleich. Sämtliche Parteien, die in das Verfahren involviert waren, könnten verlangen, dass alle Amtshandlungen, an denen der Richter beteiligt war, wiederholt werden. Im Klartext: Zurück auf Feld eins.
Der ganze Monsterprozess mit 100 Verhandlungsstunden müsste mit neuen Richtern wiederholt werden. «Wir haben den Parteien gestern Donnerstag den Entscheid zugestellt. Wir warten nun Reaktion der Parteien ab. Erst dann können wir das weitere Vorgehen bekannt geben», sagt Hans Willi, Richter am Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland.
Ende November hatte das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland die Hauptbeschuldigten Rolf Müller und K. wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, Misswirtschaft und weiterer Tatbestände zu fünf respektive zu dreieinhalb Jahren verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Fall der Genossenschaft Bad Rans sollen die Beschuldigten 6,2 Millionen Franken als «Promotionshonorare» eingestrichen haben. Die Verwaltungsräte sollen sich zudem ein «Verkaufshonorar» von 1,5 Millionen Franken zugeschanzt haben. Diese Auszahlungen seien offensichtlich viel zu hoch gewesen, fand das Gericht.
Die Staatsanwaltschaft hat entschieden, das Urteil des Kantonsgerichts zur Befangenheit des Kreisrichters ans Bundesgericht weiterzuziehen.