Ja, das Vorgehen der Gemeinde ist korrekt. Sie ist gesetzlich nicht verpflichtet, Verwandte zu informieren, wenn jemand stirbt. In dieser Situation wenden sich Angehörige meist von sich aus an die Gemeinde. Ausserdem teilen Polizei oder Spital den Todesfall dem Zivilstandsamt automatisch mit.

Melden sich keine Angehörigen, schaut die Gemeinde im Einwohnerregister nach und kontaktiert Verwandte des Verstorbenen. Das macht sie vor allem, um sicherzustellen, dass jemand die Bestattung organisiert und bezahlt. Findet sich niemand für diese Aufgabe, muss das nämlich die Gemeinde übernehmen. Dabei entscheidet sie sich meist für die günstigste Variante: Kremation Letzte Ruhe Das gilt bei der Bestattung einer Urne und Beisetzung im Gemeinschaftsgrab. Früher mussten die Behörden zusätzlich eine amtliche Todesanzeige veröffentlichen, heute ist das nicht mehr zwingend. 

Was der Verstorbene besessen hat, wie Auto oder Wohnung, gehört zur Erbmasse Erben Wenn der Tod die Eltern scheidet . Dafür sind nicht die Behörden zuständig, sondern die Erben. Sie erfahren spätestens bei der Testamentseröffnung vom Tod des Erblassers. 

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Falls kein Testament existiert, klären die Behörden gründlich ab, ob es erbberechtigte Personen gibt. Ist das nicht der Fall, macht das Konkursamt die Erbschaft, also das Eigentum des Verstorbenen, zu Geld. Dieses dient dazu, mögliche Schulden zu decken. Bleibt ein Betrag übrig, so geht dieser an den Kanton.

In Ihrem Fall hat sich wahrscheinlich jemand um die Bestattung und den Nachlass gekümmert, sodass die Behörden keinen Grund hatten, nach weiteren Angehörigen zu suchen. 

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