Ursula Lüthi, 70, ist halbseitig gelähmt und schwer pflegebedürftig. Sie kann sich nur mit Gehhilfen fortbewegen. Ohne Netz aus Angehörigen, Spitex, Tagesstätte und angestellten Hilfspersonen wäre es unmöglich gewesen, all die Jahre zu Hause zu leben.

Am späten Nachmittag des 17. Mai 2003 spürt die damals 53-Jährige während eines Ausflugs an den Murtensee im linken Bein nichts mehr. Der kontaktierte Hausarzt schickt sie schnurstracks nach Bern. Sein Verdacht: Schlaganfall. Was sich anschliessend im Inselspital abspielt, ist eine üble Verkettung von fragwürdigen Organisationsabläufen, Unachtsamkeit und ärztlichem Fehlverhalten.

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Lüthi wird erst fast drei Stunden nach dem Spitaleintritt neurologisch untersucht. Der Befund aufgrund der Aufnahmen des Computertomografen (CT): eine «hochgradige Stenose», also eine starke Verengung der inneren Halsschlagader oder sogar ein Verschluss. Trotzdem kommt es zu keinen weiteren Abklärungen, eine abschliessende Diagnose wird nicht erstellt. Stattdessen wird der Frau ein blutdrucksenkendes Medikament verabreicht. Jahre später stellt sich heraus, dass es für diesen Zweck gar nicht zugelassen war.

Noch schlimmer: Die Notfallabteilung in Bern ist offenbar so stark belegt, dass die Patientin um 1 Uhr nachts in das Bezirksspital Münsingen verlegt wird – ohne die CT-Bilder mit dem medizinischen Befund aus dem Inselspital.

Vom CT-Befund erfährt der Münsinger Chefarzt allerdings erst vier Jahre später – an einer Aussprache mit den Anwälten der Patientin und der Insel. Danach schreibt er in einer Stellungnahme: «Hätte ich diesen Befund bei der Verlegung in den Händen gehabt oder zumindest mündlich davon Kenntnis erhalten, hätten wir eine Übernahme ins Bezirksspital Münsingen aus medizinischen Gründen rundweg abgelehnt.»

Und weiter: «Es stimmt schon nachdenklich, dass wir als nachbehandelnde Ärzte vier Jahre nach einem Schadenereignis in einer Anwaltspraxis in Bern ein derart zentrales Dokument zum ersten Mal zu Gesicht bekommen.» Die Schädel-CT-Untersuchung zeige bereits den ganzen Befund – eine rechtsseitige Perfusionsstörung bei hochgradigem Verdacht auf eine Carotis-Stenose. «Dieser Verdacht hätte sofort mittels weiterer bildgebender Verfahren abgeklärt gehört.»

Der Chefarzt von Münsingen fragt in seinem Schreiben: «Warum verlegt eine neurologische Universitätsklinik ein offensichtlich vaskuläres akutes Problem in ein Bezirksspital, welches weder über die nötigen diagnostischen noch gefässchirurgischen Einrichtungen verfügt?»

Die Antwort auf diese zentrale Frage ist bis heute offen. Klar ist nur, was sich am nächsten Vormittag abspielte. Lüthis Zustand verschlechtert sich, um 11.45 Uhr erleidet sie einen kompletten Schlaganfall mit einer vollständigen Lähmung der linken Körperhälfte. In solchen Fällen zählt jede Minute, doch es verstreicht über eine Stunde, bis sie zurück ins Inselspital verlegt und dort operiert wird.

Bis heute ist es zu keiner Einigung gekommen. Alle Vorwürfe lassen sich mit Akten belegen, die Verantwortlichen des Inselspitals wollten gegenüber dem Beobachter keine Stellung nehmen.

«Das Inselspital will uns zermürben – und hat das zu einem guten Teil auch fertiggebracht.»

Ehemann von Ursula Lüthi

Nachdem sich zivilrechtlich keine Einigung abzeichnete, forderte der Anwalt der Patientin 2012 mit einem Staatshaftungsgesuch eine Genugtuung von der Inselspital-Stiftung. Die Stiftung liess sich vier Jahre Zeit, dann lehnte sie ab. Dem Gutachter, der die Rolle des Spitals prüfen musste, hatte die Insel die entscheidenden CT-Befunde anfänglich nicht zugestellt.

Die Patientin reichte Beschwerde ein – mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht urteilte, das Inselspital habe am Notfallabend die ärztliche Sorgfaltspflicht verletzt. Es habe den «entscheidrelevanten Sachverhalt» nur ungenügend abgeklärt. Das Spital musste der Patientin die Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen – und noch einmal über die Bücher.

Der Konflikt mündete in einer absurden juristischen Konstellation: Das Inselspital ist einerseits beschuldigte Partei; andererseits wurde es vom Verwaltungsgericht eingesetzt, um den Sachverhalt zu klären. Auch diese Rolle übte die Insel fragwürdig aus. Auch dem neuen Gutachter, den das Gericht eingesetzt hatte, enthielt die Insel die CT-Bilder und Befunde wiederum vor. Die Strategie dahinter scheint offensichtlich: Das Spital haftet nicht für den Schaden, solange man nicht von einer «hohen Wahrscheinlichkeit» sprechen kann, dass die Sorgfaltspflichtverletzung am Notfallabend kausal mit dem Hirnschlag am nächsten Vormittag zusammenhängt.

Und siehe da: Ende März kam das Inselspital zum Schluss, die ärztliche Sorgfaltspflicht sei doch nicht verletzt worden. Damit entfalle auch eine Haftung. Inzwischen liegt der Fall erneut beim Verwaltungsgericht.

Der Ehemann der schwer pflegebedürftigen Frau sagt: «Es ist unglaublich, das Inselspital will uns zermürben – und es hat dies zu einem guten Teil auch fertiggebracht.»

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Otto Hostettler, Redaktor
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