Mit dem «Ausgänger» feiern?
Frage: Ein Kollege heiratet. Wir wollen davor gemeinsam mit ihm eine Nacht lang feiern. Können wir das in Militäruniform tun?
Veröffentlicht am 6. Juni 2019 - 21:08 Uhr
Nur mit einer Sonderbewilligung des zuständigen Kreiskommandos. Die Uniform – als Ausdruck der Zugehörigkeit zur Armee – soll kennzeichnen, dass Sie sich im Dienst befinden und die soldatischen Rechte und Pflichten gelten. Aussenstehende sollen sich darauf verlassen können. Deshalb kann unbewilligtes Tragen zu einer Busse führen. Dabei spielt der Anlass keine Rolle.
Wer sich zusätzlich militärische Befehlsgewalt anmasst, etwa indem man einen rangniedereren Soldaten am Bahnhof tadelt, dem droht im schlimmsten Fall Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Umgekehrt ist das Tragen der Uniform Pflicht, sobald man in die soldatische Funktion schlüpft. Wenn man seinen Marschbefehl erhält und zur angegebenen Zeit einrückt, gelten bereits ab der Anreise die soldatischen Rechte und Pflichten, und man hat dementsprechend die Uniform zu tragen. Sonst riskiert man nicht nur eine Busse, sondern ist bei einem allfälligen Unfall auch nicht dienstlich versichert .
Ein Angehöriger der Armee, der sich nicht im Dienst befindet, hat trotzdem Pflichten zu erfüllen. Welche das im Detail sind, erfahren Beobachter-Mitglieder in der Checkliste «Diese Pflichten müssen Sie ausser Dienst beachten».