Im Dezember 2012 verliess Esther Steiner* ihren gewalttätigen Freund. Sie meldete sich in St. Gallen ab und zog nach Rorschach SG. Hier hatte sie zwei Kinder geboren und sechs Jahre lang gelebt. «Ich hatte gute Erinnerungen an Rorschach und wollte dort einen Neubeginn», so die Schweizerin. Doch sie hatte die Rechnung ohne den Stadtpräsidenten gemacht.

Anfangs fand Steiner Unterschlupf bei einem Kollegen, Gottlieb Kündig. Nach einer Zeit der Erholung, in der sie irgendwie über die Runden kam, wollte sie sich im September 2013 in Rorschach anmelden, beim Einwohner- und beim Sozialamt, da sie seit rund acht Jahren mit Unterbrüchen Sozialhilfe bezieht. Die Behörden forderten einen Mietvertrag. Der sei nötig für die Anmeldung, und die sei nötig für Sozialhilfe. Eine schriftliche Bestätigung Kündigs, dass Steiner bei ihm wohne, genügte nicht: Es müsse mindestens ein Untermietvertrag sein.

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«Die Ablehnung war spürbar»

Zwei Monate später lud man Gottlieb Kündig zu einem Gespräch beim Stadtschreiber ein. Anwesend war auch Stadtpräsident und Nationalrat Thomas Müller (SVP), sagt Kündig. Thema war Esther Steiner. «Müller hatte verständlicherweise kein Interesse daran, dass sie in Rorschach wohnt», erinnert er sich. «Die Ablehnung war spürbar.»

Grund dafür waren die Kosten, die Steiner der Stadt als Sozialhilfebezügerin bescheren würde. Ihre Kinder sind derzeit fremdplatziert – pro Jahr müsste Rorschach für Familie Steiner wohl über 140'000 Franken berappen. «Müller fragte, ob ich wisse, was ich der Stadt antue, wenn ich sie bei mir wohnen lasse», so Gottlieb Kündig.

Müllers Eingreifen war vorläufig unnötig. Kündig gab Steiner auch nachträglich keinen Mietvertrag: Er wollte seine Wohnung wieder für sich und setzte das schliesslich mit einem Hausverbot durch. Sozialhilfe erhielt Steiner in dieser Zeit nicht. Da sich Rorschach nicht zuständig fühlte und sie sich von St. Gallen abgemeldet hatte, übernachtete sie an verschiedenen Orten. Dabei musste sie von Freunden immer wieder Geld borgen und sich verschulden – «einfach um Essen zu kaufen», sagt sie.

Trotz Aufsichtsbeschwerde eines Anwalts, der sich in dieser Zeit ehrenamtlich für Steiner einsetzte, blieb die Stadt hart: ohne Mietvertrag keine Anmeldung und ohne Anmeldung keine Sozialhilfe. Der berechtigte Einwand des Anwalts, dass ein Mietvertrag keineswegs Bedingung für einen Unterstützungswohnsitz ist (siehe «Wer ist für die Sozialhilfe zuständig?»), lief ins Leere. Dennoch leisteten die Sozialen Dienste der Stadt Rorschach mehrmals Nothilfe und zahlten zweimal den Grundbedarf von 960 Franken aus. Denn aus diversen Gründen konnte Steiner nach wie vor nicht arbeiten.

Um diese verfahrene Situation zu ändern, suchte Esther Steiner eine Wohnung und wurde nach einiger Zeit fündig: Im Juli 2014 unterschrieb sie einen unbefristeten Mietvertrag für ein möbliertes Zimmer in einer Wohngemeinschaft. Als sie das Dokument bei den Stadtbehörden eingereicht hatte, klingelte bei der Vermieterin das Telefon. Es war Stadtpräsident Müller. «Er sagte, dass Leute wie Esther Steiner nicht in Rorschach wohnen dürften», erinnert sich die Vermieterin. «Er drohte mir mit einem Nachspiel, falls ich den Mietvertrag nicht auflöse.» Im Zusammenhang mit diesem Nachspiel habe Müller von bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften gesprochen.

Zeugen haben Angst vor Folgen

Der Stadtpräsident beliess es nicht bei dieser einen telefonischen Intervention. Zwei weitere Quellen bezeugen, im Fall Steiner von Thomas Müller kontaktiert worden zu sein. Das Ziel des Stadtpräsidenten war immer dasselbe – er wollte die Sozialhilfebezügerin daran hindern, sich in Rorschach anzumelden. Beide Zeugen wollen aber keine Details im Beobachter lesen – aus Angst vor den Folgen, die Thomas Müller angedroht habe.

Müller will nichts dazu sagen, warum man Steiner die Anmeldung verweigerte und ob die Interventionen mit seiner Rolle als Stadtpräsident vereinbar sind. Auch sonst will er trotz mehrfacher Nachfrage nichts kommentieren.

Klar ist, dass Ständeratskandidat Thomas Müller sich schon öfter gegen die Sozialhilfe geäussert hat. 2013 ist Rorschach aus der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) ausgetreten – die Ansätze für den Eigenbedarf seien zu hoch, monierte Müller. Zudem hat er gegenüber «Schweiz aktuell» bestätigt, dass die Quote der Sozialhilfebezüger in Rorschach bewusst gesenkt werden solle, indem man etwa weniger günstigen Wohnraum anbiete.

Die Macht von Müller spürte Esther Steiner auch beim Gang aufs Amt. Als Begleitung hatte sie Irma Graf vom Sozialdienst des Spitals Rorschach dabei, die sich seit Monaten zusammen mit dem Anwalt ehrenamtlich um den Fall kümmerte. Was dort passierte, konnte Graf kaum glauben: «Eine Mitarbeiterin der Stadt sagte uns, dass sie Esther Steiner nicht anmelden könne.» Auf «Weisung von oben» dürfe sie den Mietvertrag nicht annehmen.

«Eine Schweinerei», sagt Irma Graf. «Einen solchen Fall habe ich in 20 Jahren als Sozialarbeiterin noch nie erlebt.» Für das Vorgehen von Rorschach hat sie kein Verständnis: «Ohne Hilfe durch den Anwalt und mich wäre Frau Steiner der Behördenwillkür komplett ausgeliefert gewesen.» Esther Steiner sei für eine Gemeinde zwar teuer. «Aber es ist eine Pflicht der Gesellschaft, sich um Menschen in Not zu kümmern.»

St. Gallen prüft Klage gegen Rorschach

Nun hatte Esther Steiner genug. «Rorschach hatte gewonnen», sagt sie. Zudem war sie in grosser finanzieller Not. Auf Anraten des Anwalts und der Sozialarbeiterin suchte sie eine Wohnung in St. Gallen. Im Dezember 2014 fand sie eine kleine Zweieinhalbzimmerwohnung – zwar befristet, aber immerhin. «Es war endlich wieder mal ein Fixpunkt», sagt Steiner.

Innert zweier Tage war sie im Einwohnerregister St. Gallen eingetragen, nun erhält sie Sozialhilfe. Die Stadt versucht sich auch um die Krankenkassenprämien zu kümmern, die im letzten Jahr unbezahlt blieben. Sozialarbeiterin Graf: «Was mich am meisten ärgert: Rorschach hat bekommen, was es wollte – ein teurer Fall wurde an eine andere Gemeinde abgeschoben.»

Vielleicht nicht ganz. Das Sozialamt St. Gallen prüft eine sogenannte Abschiebungsklage gegen Rorschach. «Nach unserer ersten Einschätzung wurde Frau Steiner eine Wohnsitznahme in Rorschach verweigert», sagt die stellvertretende Amtsstellenleiterin Doris Schwizer. In den nächsten Wochen werde St. Gallen entscheiden, ob die Klage eingereicht werde.

Wer ist für die Sozialhilfe zuständig?

Eine Person in Not muss grundsätzlich in derjenigen Gemeinde unterstützt werden, wo sie sich mit Absicht eines dauernden Verbleibs aufhält. Das ist im Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger und im kantonalen Sozialhilfegesetz geregelt. Es braucht dafür keinen Mietvertrag. Wichtig sind auch andere Indizien: etwa dass sich Sozialhilfebezüger für Dritte erkennbar eingerichtet haben oder keine Absicht hegen, in absehbarer Zeit in eine andere Gemeinde umzuziehen. Laut Kurt Felder, Präsident der St. Gallischen Konferenz der Sozialhilfe, geht es im Kern der meisten Streitereien im Bereich Sozialhilfe um die Zuständigkeit. «Wichtig ist aber, dass diese Streitereien nicht auf dem Buckel der Klienten ausgetragen werden.»

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Quelle: Thinkstock Kollektion

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* Name geändert