Der Räuber kam frühmorgens kurz nach vier Uhr. Mit einer Fasnachtslarve maskiert und mit einer Pistole bewaffnet, stand er plötzlich neben dem Bett der Postangestellten in einer kleinen Ostschweizer Gemeinde. Annelies Müller (Name geändert) musste sich anziehen und den Mann zu Fuss zur Poststelle begleiten, wo er den Tresor ausräumen wollte. Doch dieser liess sich wegen einer Sicherheitsschaltung nicht öffnen, und der Räuber drohte, auch den Ehemann der Postangestellten als Geisel zu nehmen.

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Nach 40 bangen Minuten konnte die Frau einen günstigen Augenblick nutzen: Sie schloss zwischen sich und dem Geiselnehmer eine Tür ab und alarmierte die Polizei. Der Räuber flüchtete ohne Beute; er ist bis heute noch nicht ermittelt.

Räuber elegant ausgespielt
Das war im letzten April. Und obwohl es nicht der erste Überfall war, den die Postangestellte erlebt hatte, hinterliess das Ereignis tiefe Spuren: Annelies Müller leidet heute unter Angstgefühlen.

«Zuerst war ich geschockt, doch dann funktionierte ich», erzählt die Frau. «Ich wusste, dass ich gehorchen musste, suchte aber gleichzeitig fieberhaft nach Fluchtmöglichkeiten.» Das Schlimmste für Annelies Müller war jedoch, dass sie – im Gegensatz zu früheren Überfällen – nicht für sich allein entscheiden konnte, wie sie reagieren sollte. Der drohende Einbezug des Ehemanns in die Geiselnahme war eine zusätzliche Belastung der ohnehin stressbeladenen Situation.

Das Beispiel zeigt zweierlei: Selbst Menschen, die in einer Umgebung leben oder arbeiten, wo Alarmanlagen oder andere Sicherheitssysteme installiert sind, haben keinen garantierten Schutz vor Überfällen. Doch tritt der Ernstfall ein, kann besonnenes Verhalten dazu beitragen, die brenzlige Situation zu bewältigen.

Kleine Tricks, grosse Wirkung
Richtiges Verhalten in heiklen Lagen lehrt die Schweizerische Koordinationsstelle für Verbrechensprävention (SKVP) in Neuenburg. Ihr «Polizeilicher Sicherheitsratgeber», der bei allen Polizeistellen bezogen werden kann, nennt eine ganze Reihe von einfachen Massnahmen im Verhaltensbereich, mit denen viel Sicherheit erreicht werden kann:

  • Schadenverminderung: Sorgen Sie vor, dass Kriminellen bei einem Überfall möglichst wenig Eigentum in die Hände fällt. Zum Beispiel: keine teuren Wertgegenstände zu Hause aufbewahren, nur wenig Bargeld auf sich tragen.

  • Soziale Absicherung: Je enger der Kontakt zwischen den Bewohnern eines Quartiers ist, desto sicherer ist die Wohngegend und desto unattraktiver wird sie für kriminelle Gestalten. Bereits das gegenseitige Informieren über Abwesenheiten, das Leeren der Briefkästen und Giessen von Blumen während der Ferien kann einiges bewirken. Zu dieser Kategorie von Vorsichtsmassnahmen gehört auch, nachbarlichen «Begleitschutz» für abendliche Ausgänge anzubieten oder anzunehmen.

  • Diskretes Verhalten: Auch wer nicht ängstlich ist, kann sich mit diskretem Verhalten wirksam schützen: in Restaurants nicht mit einem prall gefüllten Portemonnaie protzen, nachts auf der Strasse zielstrebig gehen, sich unauffällig kleiden, am Bankschalter oder beim Geldautomaten besondere Vorsicht walten lassen.

  • Meidungsverhalten: Vielen gewaltträchtigen Situationen kann man ausweichen. Wer eine bestimmte Gegend für unsicher hält, sollte einen Umweg in Kauf nehmen. Zum Meidungsverhalten gehört weiter: sich nicht in Streitereien einmischen, Betrunkenen und Pöblern aus dem Weg gehen, sich im Strassenverkehr nicht provozieren lassen, lieber ein Taxi nehmen, als sich auf einen unsicheren Heimtransport (Autostopp) einzulassen.

  • Vorsichtsverhalten: Frauen können sich durch einige Vorsichtsregeln vor sexuell motivierten Überfällen schützen. Es ist keine Schande, die Strassenseite, den Tisch, den Sitzplatz im Bus oder das Zugabteil zu wechseln, wenn man sich in der Gesellschaft bestimmter Leute nicht wohl fühlt. Sicherheitsbewusste Menschen sitzen in öffentlichen Verkehrsmitteln nachts in der Nähe des Fahrers und begegnen Fremden stets mit gesundem Misstrauen.


René Duttli, Präventionsspezialist bei der Zürcher Kantonspolizei, rät generell dazu, das in jedem Menschen vorhandene «innere Warnsystem» zu trainieren und Gefahrensignale auch zu beachten: «Wir hören oft von Überfallopfern, dass sie die Gefahr eigentlich rechtzeitig bemerkt, aber nicht genügend ernst genommen haben.» Entscheidend ist für Duttli auch, die Möglichkeit eines gewalttätigen Angriffs nicht zu verdrängen: «Wer sich konkrete Situationen vorstellt und sich überlegt, wie er in einem solchen Fall reagieren würde, verhält sich im Ernstfall instinktiv besser.»

Das Leben nie aufs Spiel setzen
Wer Opfer eines gewalttätigen Überfalls wird, kann durch richtiges Verhalten möglicherweise Schlimmeres verhüten. Grundsätzlich rät die Polizei: Wenn Sie überfallen werden, überlassen Sie Ihre Wertsachen dem Angreifer – gefährden Sie Ihr Leben nicht. Duttli: «Wer den Rat beherzigt, wenig Geld auf sich zu tragen, trennt sich leichter vom Portemonnaie und vemeidet dadurch weitere Gefahr.»

Diese passive Strategie ist sicher immer dann richtig, wenn es der Täter nur auf das Geld abgesehen hat. Schwieriger liegt der Fall, wenn sich der Angriff gegen die körperliche Integrität richtet, namentlich bei Sexualtätern. Ein allgemein gültiges Rezept, wann Gegenwehr sinnvoll ist, hat auch die Polizei nicht. Sie empfiehlt aber in jedem Fall, mit dem Angreifer bestimmt und laut zu reden und selbstbewusst zu wirken. Dieses Vorgehen kann Verunsicherungsreflexe beim vermeintlich Überlegenen auslösen. «Schon allein der klare Entschluss zur Abwehr kann den Täter von seinem Vorhaben abbringen», heisst es dazu im «Polizeilichen Sicherheitsratgeber».

Lieber schreien statt sprayen
Besser als körperliche Gegenwehr ist auch die stete Suche nach einer List oder einer Fluchtmöglichkeit, wie das die Postangestellte Annelies Müller tat. «Schreien ist ebenfalls ein bewährtes Abwehrmittel», weiss Präventionsfachmann René Duttli. Selbst wenn keine Passanten zu Hilfe eilen: Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand zumindest mit dem Handy die Polizei anruft, ist gross. Wichtig ist aus Sicht der Polizei, dass niemand Schwellenangst vor der Notrufnummer 117 zu haben braucht: Fehlalarme haben keine Folgen für Anrufer – es sei denn, es handle sich um Schabernack.

Verteidigungsmittel wie Pfeffersprays oder Taschenlampen als Schlagwaffen spielen für die Polizei ganz klar eine untergeordnete Rolle, auch wenn sie subjektiv ein Sicherheitsgefühl vermitteln. René Duttli von der Zürcher Kantonspolizei sind seit der Liberalisierung des Waffengesetzes drei Fälle bekannt, bei denen sich die Opfer mit Pfeffersprays zur Wehr setzten. In zwei dieser Fälle sprayten sich die Angegriffenen selber kampfunfähig, weil sie keine Ahnung vom richtigen Umgang mit dem Spray hatten. Duttli: «Das ist die Kehrseite der Liberalisierung. Die Sprays werden ohne Beratung verkauft.»

Vom Einsatz eigentlicher Waffen rät die Polizei selbst dann ab, wenn sie erlaubterweise zu Hause aufbewahrt oder auf der Strasse mitgetragen werden. Zwar hat jeder Angegriffene das Recht auf Notwehr. Ob diese aber in einer angemessenen Weise, wie vom Gesetz vorgeschrieben, eingesetzt wurde, stellt sich jeweils erst nach einem gerichtlichen Verfahren heraus. Namentlich wer Schusswaffen zur Notwehr verwendet, muss sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein.

Schon eher befürworten die Präventionsspezialisten der Polizei Selbstverteidigungstechniken. «Durch Selbstverteidigung lernt man die eigenen Kräfte kennen, die Gefahren richtig einzuschätzen und angemessen darauf zu reagieren», heisst es in einem speziellen SKVP-Ratgeber für ältere Menschen. Was aber nützen Kenntnisse in einer Kampfsportart im Ernstfall?

«Man darf den praktischen Nutzen nicht überbewerten», sagt Fernsehjournalistin Meili Dschen, Trägerin des zweiten Dan (Schwarzgurt) in Karate: «Man lernt im Training zwar, richtig auf einen Angriff zu reagieren. Ob man das Repertoire an Kampftechniken in einer echten Stresssituation aber auch abrufen kann, ist eine andere Frage.» Nur wer den lähmenden Überfallschock reflexartig überwinden kann, ist gegenüber einem Angreifer im Vorteil. Klar ist für Dschen, dass ein Schnupper- oder Ferienkurs nichts bringt: «Die nötigen Reflexe bilden sich erst nach jahrelangem intensivem Training.»

Zudem sind lang nicht alle Kampfsportarten gleich gut für die praktische Anwendung im Selbstverteidigungsfall geeignet: Das speziell für Frauen entwickelte Wen-Do, aber auch Jiu-Jitsu sind eigentliche Selbstverteidigungskünste; bei Judo liegt der Schwerpunkt im sportlichen Wettkampf, und Karate eignet sich nur bedingt für den Ernstfall. Doch Karateka Meili Dschen ist überzeugt, «dass eine Ausbildung in einer Kampfsportart das Selbstbewusstsein stärkt». Und damit wird nicht nur das subjektive Sicherheitsempfinden erhöht: Es ist statistisch erwiesen, dass selbstbewusst auftretende Menschen weniger häufig Opfer von Überfällen und Übergriffen werden als ängstliche.

Sich bei einem Überfall richtig zu verhalten – das ist natürlich leichter gesagt als getan. Doch für die Polizei, die den Straftäter möglichst rasch ermitteln und verhaften will, ist das Verhalten von Opfern und Zeugen besonders wichtig. Es gilt, rasch Spuren zu sichern und entsprechende Fahndungsmassnahmen einzuleiten. Am Anfang dieser Kette steht die sofortige Alarmierung der Polizei über die Notrufnummer 117.

In der Zeit, bis die Ermittler am Tatort eintreffen, werden leider häufig wichtige Spuren vernichtet – durch Zeugen, Helfer oder das Opfer selber. Deshalb gilt: nichts anrühren, was nicht zwingend zur Erste-HilfeLeistung nötig ist. Besonders bei Sexualdelikten sind Mikrospuren am Körper und an den Kleidern des Opfers die zuverlässigsten Beweise, um einen Täter überführen zu können.

Für René Duttli von der Zürcher Polizei steht fest, dass die Mithilfe bei der Polizeiarbeit auch für das Opfer besonders wichtig ist: «Ein rascher Fahndungserfolg erleichtert die Verarbeitung des Geschehenen enorm.»

Opfer brauchen Betreuung
Mit der polizeilichen Ermittlungsarbeit ist der Fall für die Opfer noch längst nicht abgeschlossen, denn psychische Bewältigung ist schwierig und vor allem langwierig. Das Thema Opferhilfe wird von den Polizeifunktionären, die naturgemäss täterorientiert denken, manchmal etwas vernachlässigt. Doch Opfer körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt haben vom Gesetz her Anspruch auf medizinische, psychologische, juristische, soziale und materielle Hilfe. Deshalb gilt: Auch wer sich kurz nach dem Überfall wieder gut fühlt, soll sich von einer Opferhilfestelle beraten lassen.

Auch die Postangestellte Annelies Müller nahm auf Rat ihrer Ärztin, die sie wegen plötzlicher körperlicher Symptome behandelte, psychologische Hilfe an. «Der Vorfall prägte sich tiefer ins Unterbewusstsein ein, als ich anfänglich dachte. Tagsüber fühle ich mich sicher, aber in der Nacht ist es anders», sagt die Überfallene. Das Urvertrauen, das Geborgenheitsgefühl im Schlaf und das Sicherheitsgefühl in den eigenen vier Wänden seien gestört. Ziel der Therapie ist es, Annelies Müller dieses subjektive Sicherheitsgefühl wiederzugeben.