Gesund genug, um zu zahlen
Männer müssen ins Militär, Zivildienst leisten oder in den Zivilschutz. Einige dürfen aber nur zahlen – obwohl das gegen die Menschenrechte verstösst.
Veröffentlicht am 16. Juli 2012 - 15:09 Uhr
Aus den 34'000 jungen Männern, die das Militär jährlich rekrutiert, gehen pro Jahr etwa 12'000 Untaugliche hervor. Einige von ihnen werden als leicht invalid eingestuft. Sie sind zu krank, um Dienst zu leisten, aber zu gesund, um nicht zur Kasse gebeten zu werden: Weil diese Männer weniger als 40 Prozent invalid sind, müssen sie bis zu ihrem 30. Lebensjahr Wehrpflichtersatzabgaben zahlen. Gegen diesen Untauglichkeitsentscheid reichen jedes Jahr etwa 80 Rekruten Beschwerde ein. Lieber würden sie Dienst leisten, als fortan drei Prozent ihres steuerbaren Einkommens oder mindestens 400 Franken im Jahr zu zahlen.
Mario Weiss* ist einer von ihnen. Der 23-Jährige arbeitet in einer Baufirma und ist leidenschaftlicher Kickboxer. Trotzdem wurde er seit seiner Aushebung 2007 zweimal als dienstuntauglich eingestuft. Grund dafür sind Unfälle, die er als Jugendlicher hatte, von denen er sich aber gut erholt hat. Die Arztzeugnisse, die bestätigten, dass sich Weiss bei beiden Unfällen Rückenwirbel und das Steissbein gebrochen hatte, genügten den Feldärzten, ihn als untauglich einzustufen. Als Weiss im März 2012 die erste definitive Rechnung für die Wehrpflichtersatzabgabe erhielt, erhob er Einsprache. «Dass Untaugliche wie ich ihre Bürgerpflicht nur in Form von Wehrpflichtersatzabgaben erfüllen und keinen anderen Dienst leisten können, ist diskriminierend», sagt Weiss. Er beruft sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) von 2009.
Hans Glor, der Vater eines Wehrpflichtigen, hatte damals Klage beim EGMR eingereicht, weil sein Sohn gern Militärdienst geleistet hätte, wegen seiner Diabeteserkrankung aber für untauglich erklärt wurde und daher Wehrpflichtersatzabgaben zahlen musste. Das Militär bot ihm keinen Dienst an, den er als Diabetiker hätte leisten können. Deshalb befand der Gerichtshof die Schweizer Regelung für diskriminierend. Nach dem Urteil entschied der Bundesrat im Dezember 2009, dass dienstwilligen Militärdienstuntauglichen künftig die Möglichkeit eines anderen «militärischen Ersatzdienstes» angeboten werden muss. Der Fall von Mario Weiss zeigt jedoch: Passiert ist in den vergangenen drei Jahren wenig.
Als Weiss bei der Wehrpflichtersatzverwaltung um den Erlass der Ersatzabgabe bat, fand er jedenfalls kein Gehör. In einer früheren Stellungnahme der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zum Urteil im Fall Glor steht, dass sich militär- und zivilschutzuntaugliche Bürger bis Ende Oktober 2012 bei den zuständigen Behörden der Kantone für den vorgesehenen «militärischen Ersatzdienst» melden können. Auf diese Möglichkeit wies die Wehrpflichtersatzverwaltung Weiss aber nicht hin; der junge Mann hielt an seiner Einsprache fest.
Kurt Rieder, Chef Wehrpflichtersatzabgabe bei der ESTV, schrieb Weiss daraufhin, das EGMR-Urteil gelte nur für den Fall Glor und habe keinen direkten Einfluss auf alle anderen Ersatzpflichtigen. Um zu überprüfen, ob Weiss für den neuen Ersatzdienst in Frage komme, müsse er sich zu einer Neubeurteilung seiner Militärdiensttauglichkeit anmelden. Nachdem ihn die Feldärzte wegen seiner medizinischen Vorgeschichte schon zweimal für untauglich erklärt haben, vermutet Weiss in der dritten Beurteilung einen Winkelzug der Steuerverwaltung. «Diesmal werde ich sicher für diensttauglich erklärt, um zu vertuschen, dass sich das Militär um die Schaffung eigener Ersatzdienstleistungen kaum bemüht hat», sagt er.
Jedes Jahr spülen Untaugliche rund 125 Millionen Franken in die Bundeskasse; im Durchschnitt zahlt ein Untauglicher 668 Franken pro Jahr an Wehrpflichtersatzabgaben. Seit dem Urteil des EGMR gegen die Schweizer Praxis haben sich 60 Untaugliche gegen die Wehrpflichtersatzabgabe gewehrt. Nur zwölf wurden danach für militär- oder zivilschutztauglich erklärt, 48 Personen warten noch auf eine Neubeurteilung.
Sollten sie erneut für dienstuntauglich erklärt werden, wären für sie «Einsätze in Logistikzentren oder in der Ausbildungsunterstützung vorstellbar». Konkreter kann sich Kurt Rieder von der Steuerverwaltung dazu nicht äussern – obwohl sich das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) schon seit 2009 mit den nötigen Anpassungen beschäftigt.
«Der Aufwand, das EGMR-Urteil umzusetzen, ist enorm, denn wir müssen für jeden Untauglichen individuelle Lösungen finden», sagt Rieder. Sobald die entsprechende Verordnung in Kraft sei, bestenfalls im Herbst 2012, werde die Öffentlichkeit informiert. Dass Männer mit einem geringen Invaliditätsgrad ihre Bürgerpflicht bis anhin nur mit Wehrpflichtersatzabgaben erfüllen konnten, findet Rieder nicht diskriminierend. Sein Argument: «Gesunde Männer müssen Dienst leisten. Vielleicht würden sie lieber zahlen.»
Kein Zivildienst für das «Sicherheitsrisiko»
Nils Fischer* würde gern Zivildienst leisten. Doch als er letztes Jahr im Rekrutierungszentrum Rüti ZH erschien, kam es nicht einmal zu Tauglichkeitsabklärungen. «Die Feldärzte teilten mir sogleich mit, dass ich aus der Rekrutierung vorzeitig entlassen werde.»
Für das Militär gilt er als Sicherheitsrisiko. Zu diesem Schluss kam die Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen im Bereich Informations- und Objektsicherheit (IOS) wegen eines Delikts, das Fischer im Alter von 15 Jahren begangen hatte. Damals verprügelte er einen Gleichaltrigen, worauf die Jugendanwaltschaft von Fischer Schadenersatz und Genugtuung für das Opfer forderte. Zudem musste er Psychotherapiestunden besuchen. Seither ist Fischer, der gegen Krieg und Waffen ist und deshalb unbedingt in den Zivildienst will, allerdings nie mehr straffällig geworden. «Mir bleibt nur, Wehrpflichtersatz zu zahlen», sagt er.
«Zur Zivildienstabklärung kam es nicht, weil dazu nur Personen zugelassen werden, die militärdiensttauglich sind», sagt Christoph Brunner, Sprecher des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Doch den entsprechenden Tauglichkeitsnachweis konnte Fischer aus den genannten Gründen gar nicht erbringen.
Dass ihr Sohn auch Jahre später noch als Sicherheitsrisiko gilt, versteht Marianne Fischer* nicht. Als Mutter hatte sie Einsicht in den Bericht, den der Psychologe nach der Therapie über Nils erstellt hatte. «Dort stand, dass die Therapieziele erreicht wurden und das Delikt auf pubertäre Schwierigkeiten, Probleme bei der Lehrstellensuche und die damals problematische Beziehung zum Vater zurückzuführen war», sagt sie.
Aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes nimmt die IOS zum Fall nicht Stellung. Ebenfalls nicht öffentlich begründen will die Fachstelle, weshalb das Rekrutierungszentrum Rüti im schriftlichen Entscheid über die vorzeitige Entlassung aus der Rekrutierung Nils Fischers persönliche Verhältnisse als «zurzeit ungeordnet» betrachtet. «Das ist eine Fehleinschätzung. Ich wohne bei meinem Vater, arbeite normal, führe ein geregeltes Leben», sagt der heute 21-Jährige. Fischer habe eine beschwerdefähige Risikoerklärung mit allen Begründungen erhalten, sagt Christoph Brunner vom VBS. Auch die Erstellung eines neuen psychologischen Gutachtens habe sich nicht aufgedrängt. Sei die Datenlage für die Fachstelle klar, hole sie keine weiteren Informationen ein. Marianne Fischer kritisiert das scharf: «So verhindert das Militär aktiv, dass Männer Zivildienst leisten.»
*Namen geändert