Auch in der Schweiz suchen Hunderttausende im Internet nach einer passenden Partnerin oder nach einem passenden Partner. Dabei stolpern viele – so die Erfahrung des Beobacher-Beratungszentrums – über tückenreiche Geschäftsbedingungen. So lautet die häufigste Frage an der Hotline: «Meine Online-Mitgliedschaft hat sich automatisch verlängert, muss ich jetzt wieder ein Jahr lang zahlen?»

Nein. In der Schweiz unterliegen Partnervermittlungsverträge einer speziellen Gesetzgebung: Diese gilt auch für jene Online-Partnervermittlungen, die für ihre Kunden zunächst ein Persönlichkeitsprofil erstellen und ihnen dann Vorschläge passend zu diesem Profil zuschicken.

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Die Folge: Das Abonnement einer solchen Site kann man jederzeit kündigen. Der Mitgliedschaftspreis ist nur bis zu diesem Kündigungszeitpunkt geschuldet, eine weitere Belastung, zum Beispiel auf der Kreditkarte, kann man bestreiten.

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Partnervermittlungsagenturen versprechen gerne das Blaue vom Himmel. Beobachter-Mitglieder erfahren im Merkblatt «Partnervermittlung: Rechtslage und Tipps», woran sie seriöse Anbieter erkennen und welche vertraglichen Punkte mindestens aufgeführt sein müssen, damit die Vereinbarung rechtsgültig ist. Mithilfe der Mustervorlage «So kündigen Sie den Vertrag mit der Partnervermittlung» machen Sie mit dem Anbieter kurzen Prozess.

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