Fürs Autoradio Gebühren zahlen?
Frage: Mein Auto ist mit einem Radio ausgerüstet. Zu Hause besitze ich aber weder Radio, TV noch Internet. Muss ich fürs Autoradio Billag-Gebühren zahlen?
Veröffentlicht am 17. Juli 2018 - 15:25 Uhr,
aktualisiert am 19. Juli 2018 - 15:13 Uhr
Ja. Wer ein «zum Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen geeignetes Gerät» besitzt, muss Gebühren zahlen . Da Sie mit dem Autoradio unbestritten Radio hören können, zählt es zu den meldepflichtigen und damit gebührenpflichtigen Geräten.
Wenn Sie sich nicht bei der Billag anmelden und erwischt werden, müssen Sie die Gebühren für die letzten fünf Jahre nachzahlen. Zudem kann das Bundesamt für Kommunikation Sie mit einer Busse von bis zu 5000 Franken bestrafen.
Dass Sie in Ihren eigenen vier Wänden nicht Radio hören können, spielt keine Rolle. Diese Rechtslage gilt jedoch nicht mehr lange: Mit dem Systemwechsel, der für das Jahr 2019 geplant ist, werden alle Haushalte voraussetzungslos Radio- und Fernsehgebühren entrichten müssen, unabhängig davon, ob sie über ein Empfangsgerät verfügen oder nicht. Bis dahin gilt das alte System.
Mit der Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) ändert sich ab 1. Januar 2019 die Abgabe für die Radio- und Fernsehgebühren. Was das konkret bedeutet, erfahren Sie hier.