Das Wichtigste in Kürze: So prüfen Sie die Rechnung
1. Abrechnungsperiode beachten
2. Ratenzahlung
3. Betrag aufteilen

Einmal im Jahr erhalten Schweizer Haushalte eine Rechnung von der Serafe AG, der Schweizerischen Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe. Diese Gebühr ist obligatorisch und dient hauptsächlich der Finanzierung der SRG, dazu gehört auch das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF).

Für private Haushalte belaufen sich die Kosten jährlich auf 335 Franken. Ein Kollektivhaushalt – also etwa ein Heim – zahlt für seine Bewohnerinnen und Bewohner pauschal 670 Franken im Jahr.

Partnerinhalte
 
 
 
 

So weit, so gut. Doch für einige Personen ist die diesjährige Serafe-Rechnung besonders hoch ausgefallen. So sind in manchen Fällen die Gebühren für die Jahre 2023 und 2024 auf einer Rechnung zusammengeführt worden, was eine Gesamtsumme von 670 Franken ergibt, die man der Serafe nun schuldet.

Gegenüber dem Newsportal 20min.ch berichteten einige Leserinnen und Leser auch, dass sie über Jahre hinweg keine Rechnung von der Serafe erhalten hätten und jetzt mit einer Nachzahlung von bis zu 1600 Franken konfrontiert seien.

«Wir stützen uns bei der Verrechnung der Radio- und Fernsehgebühr auf die Daten, die wir monatlich von den zuständigen Einwohnerdiensten der Kantone und Gemeinden geliefert bekommen.»

Erich Heynen, Mediensprecher Serafe

Erich Heynen, Mediensprecher der Serafe, erklärt dies wie folgt: «Wir stützen uns bei der Verrechnung der Radio- und Fernsehgebühr auf die Daten, die wir monatlich von den zuständigen Einwohnerdiensten der Kantone und Gemeinden geliefert bekommen.» Das heisst: Wenn Serafe rückwirkend korrigierte Daten von Gemeinden und Kantonen erhält, erhalten sie rückwirkend eine Rechnung aufgrund von den neu gelieferten Daten. Zuständig für die korrekt gelieferten Daten sind die Kantone und die Gemeinden. Die Serafe darf keine Korrekturen vornehmen, weder ist es ihre Aufgabe.

Er betont, dass man die Rechnungen bei der Serafe nicht einfach liegen gelassen, sondern erstmals rückwirkende Datenkorrekturen von den Gemeinden erhalten habe. Dies hat zu höheren Rechnungsbeträgen geführt. 

Doch was, wenn man die Gebühren nicht zahlen kann? Folgende Wege gibt es, wie man die Rechnung bezahlen kann:

Ich habe Mühe, eine solch hohe Rechnung zu bezahlen. Sind Ratenzahlungen möglich?
Ja, die Serafe kann Ratenzahlungen gewähren. Die Serafe schreibt, Interessierte sollen sich über das Kontaktformular auf der Website melden. Dort kann man verlangen, alle drei Monate eine Rechnung zu bekommen.


Kann eine Serafe-Rechnung verjähren?
Ja, laut Radio- und Fernsehverordnung jedoch erst nach fünf Jahren.


Ich wohne in einer Wohngemeinschaft. Was, wenn mein WG-Mitbewohner nicht zahlt?
Dann kann die Serafe das Geld auch von Ihnen verlangen – weil alle Volljährigen in einem Haushalt solidarisch haften. Damit keine Mahngebühren anfallen, sorgen Sie lieber dafür, dass die Rechnung pünktlich beglichen wird. In einem zweiten Schritt kann man dann WG-intern klären, wie der Mitbewohner seinen Anteil zurückzahlen kann.


Ich habe das Gefühl, dass meine Rechnung nicht stimmt, und kann mich mit der Serafe nicht einigen. An wen muss ich mich wenden?
Die Aufsicht über die Serafe liegt beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom), Sektion Radio- und Fernsehabgabe. An diese Rekursinstanz kann man sich wenden, wenn man sich beschweren will – etwa wenn es um grundsätzliche Fragen zur Abgabepflicht, zur Gebührenbefreiung oder zu Betreibungen geht.


Ich habe ein Radio, aber keinen Fernseher. Muss ich trotzdem 335 Franken zahlen?
Die Abgabe hängt nicht mehr wie früher vom empfangsbereiten Gerät ab, sondern ist grundsätzlich für jeden Haushalt gleich hoch.


Ich habe keine Geräte. Muss ich trotzdem die Serafe-Gebühr zahlen? 
Nein. Wenn Sie keine elektronischen Medien empfangen können, also weder Radio, Fernseher, Autoradio, Smartphone, Computer noch Tablet haben, schulden Sie nichts. Um sich von der Gebühr befreien zu lassen, müssen Sie ein Gesuch bei der Serafe stellen. Ab dem 1. Januar 2024 ändert sich allerdings die Rechtslage: Ab dann müssen alle Privathaushalte die Abgabe zahlen, selbst wenn sie keine Empfangsgeräte haben.

Der Beobachter-Newsletter – wissen, was wichtig ist.

Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.

Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.

Jetzt gratis abonnieren