In einem öffentlichen Register konnten bisher alle nachschauen, wer für eine Website verantwortlich ist. Seit Anfang Jahr ist Schluss damit. Die Namen der Domain-Halter sind wegen einer revidierten Verordnung nicht mehr frei zugänglich.

Wer erfahren will, wer hinter einer Website steckt, muss neuerdings über ein umständliches Prozedere ein Gesuch mit Identitätsnachweis einreichen. Wichtigster Punkt: Man muss man ein «legitimes Interesse» nachweisen – und dies mit Dokumenten belegen. Es reicht nicht, wenn Konsumentinnen und Konsumenten argumentieren, sie möchten erfahren, wer hinter einem womöglich betrügerischen Webshop steckt.

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Bereits sind mehrere Journalistinnen und Journalisten mit Auskunftsbegehren aufgelaufen. Die Registrationsstelle Switch antwortete ihnen mit einem Standardschreiben: «Es geht für uns nicht genügend hervor, inwiefern Sie die Personendaten zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte benötigen.»

Das Abfragen von Domain-Haltern war für Medienschaffende besonders wichtig, wenn beispielsweise politische Kampagnen anonym lanciert wurden. Zudem gelang es dank dem Register immer wieder, Hintermänner von dubiosen Webshops zu enttarnen oder die Quelle von Fake News zu identifizieren.

Schutz für Cybercrime

Martin Steiger, Anwalt und Datenschutzexperte, kritisiert: «Ob der Datenschutz mit dieser Neuerung tatsächlich verbessert wird, ist fraglich.» Jetzt seien ausgerechnet jene Angaben nicht mehr einsehbar, die im Rahmen der Datenschutzerklärung für jede Website veröffentlicht werden müssten, «damit betroffene Personen ihre Rechte geltend machen können». Steiger: «Diese Neuerung schützt erfahrungsgemäss in erster Linie Cyberkriminelle und andere Domain-Inhaber, die ihre Identität verschleiern möchten.»

Jetzt fordert das Journalistennetzwerk Investigativ.ch das Bundesamt für Kommunikation auf, es soll den Begriff «legitimes Interesse» in Zukunft so auslegen, dass Journalistinnen und Journalisten über eine Akkreditierung Zugang zu den Informationen erhalten – ähnlich, wie dies bei Gerichten der Fall ist. «Die neue Regelung beraubt Journalisten einer wichtigen Quelle für Recherchen, die im öffentlichen Interesse sind», sagt Cathrin Caprez, Präsidentin von Investigativ.ch.

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