Veröffentlicht am 26. März 2024 - 06:00 Uhr
Zum Negativpreis «Fehlbefehl 2024»
Ein Afghane kommt mit dem Zug in die Schweiz. Sein Ziel: ein Asylgesuch stellen. Doch als er sich deswegen am Schalter der Zuger Polizei meldet, gibt er einen falschen Namen an. Da er keinen Ausweis dabei hat, nimmt ihn die Polizei vorläufig fest und erfasst ihn erkennungsdienstlich: Sie notiert Grösse und Gewicht, macht Fotos und nimmt Fingerabdrücke – um herauszufinden, wer der Mann eigentlich ist, den sie vor sich hat. Er verbringt die Nacht in einer Zelle.
Am nächsten Morgen, er ist noch immer eingesperrt, drückt ihm ein Polizist einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug in die Hand. Der Vorwurf: Er hat vorsätzlich die Einreisevorschriften verletzt, indem er bei seiner Einreise keine Papiere dabei hatte. Die Staatsanwaltschaft will ihn deswegen mit einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 30 Franken bestrafen.