Was tun, damit sich Haustiere wohlfühlen?
Fell stutzen, Klauen pflegen, Teich anlegen, Unterhaltung bieten – wer Haustiere hält, muss für ihr Wohlergehen sorgen. Das kann einiges zu tun geben, wie ein Blick in die Tierschutzverordnung zeigt.
Welche Strafe droht, wenn ein Tier nicht richtig gehalten wird?
Das Ausmass der Sanktionen hängt davon ab, wie stark das Tierwohl vernachlässigt oder ignoriert wird.
- Wer die Vorschriften über die Tierhaltung missachtet – sei es absichtlich oder fahrlässig –, wird mit einer Busse bestraft. Bei vorsätzlicher Missachtung kann sie bis zu 20'000 Franken betragen.
- Eine höhere Strafe droht bei Tierquälerei: Wer ein Tier vorsätzlich vernachlässigt, dessen Würde missachtet oder es gar misshandelt, wird zu einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder zu einer Geldstrafe verurteilt. Wenn die Quälerei fahrlässig geschieht, droht eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.
Was kann ich tun, wenn ich beobachte, dass ein Tier nicht richtig gehalten wird?
- Je nach Situation kann es sinnvoll sein, den Tierhalter direkt anzusprechen.
- Wenn Sie dies nicht wollen, können Sie den Schweizer Tierschutz (STS) oder das kantonale Veterinäramt informieren. Dieses kann die Tierhaltung kontrollieren und wenn nötig einschreiten; zum Beispiel das Tier vorsorglich beschlagnahmen, an einem geeigneten Ort unterbringen oder dem Halter auf bestimmte oder unbestimmte Zeit verbieten, Tiere zu halten.
- Wenn Sie der Meinung sind, dass der Tierhalter etwas Strafbares macht, können Sie ihn bei der Polizei anzeigen .
Wer sich einen Hund, eine Katze, oder ein Pferd anschafft, muss wissen, dass damit auch Pflichten einhergehen. Beobachter-Mitglieder erfahren, was mit einem Haustier auf sie zukommt, wie sie als Tierhalter haften und wie es mit der Bewilligungspflicht des Vermieters zur Haltung von Haustieren in Mietwohnungen aussieht.
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