Höhere Alimente wegen der Teuerung?
Die Lebenshaltungskosten sind stark gestiegen. Muss mir mein Ex-Partner jetzt mehr Unterstützung zahlen?
Veröffentlicht am 1. Juli 2022 - 19:11 Uhr,
aktualisiert am 8. Januar 2024 - 17:58 Uhr
Vermutlich ja. Verlangt wird dafür aber, dass Sie eine sogenannte Indexklausel in Ihrem Scheidungsurteil festgehalten haben. Nur wenn das der Fall ist, ist eine Anpassung der Alimente an die Teuerung grundsätzlich möglich. Häufig lauten die Indexklauseln so, dass die Alimente auf den 1. Januar anzupassen sind, und zwar nach dem Stand des Landesindexes für Konsumentenpreise per Ende November des Vorjahres.
Da der Indexstand im November 2023 aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten höher liegen dürfte als im Zeitpunkt, als die Alimente festgelegt wurden, sind folglich – falls Ihre Indexklausel so lautet wie beschrieben – ab Januar dieses Jahres in der Tat höhere Alimente geschuldet. Einzige mögliche Ausnahme: Die Indexklausel des Scheidungsurteil enthält einen Vorbehalt, wonach die Alimente nur angepasst werden, wenn auch das Einkommen des Ex-Partners oder der Ex-Partnerin mit der Teuerung Schritt gehalten hat und wenn er oder sie nachweist, dass dem nicht so ist. Sprich: Wenn sich das Nettoeinkommen nicht im Umfang der Teuerung erhöht hat. In diesem Fall würden die Unterhaltsbeiträge nur proportional zur tatsächlichen Einkommenssteigerung angepasst.
Übrigens: Grundsätzlich sind Unterhaltsschuldner verpflichtet, von sich aus zu handeln, wenn im Urteil eine Anpassung an die Teuerung vorgesehen ist. Eine vergessen gegangene Indexanpassung kann längstens auf fünf Jahre zurück nachverlangt werden.
Beispiele, wie Sie die Scheidungsalimente anpassen können, lesen Sie in den beiden Beobachter-Artikeln unten sowie im folgenden Merkblatt. Sie brauchen fachlichen Rat, um die geschuldeten Scheidungsalimente neu zu berechnen oder zu überprüfen? Unser Alimenten-Rechner (nur für Beobachter-Mitglieder) kann Ihnen dabei helfen. Ausserdem bieten unsere Expertinnen im Rahmen der Beobachter-Scheidungsberatung praktische Hilfe an.
Wie können Alimentengläubiger oder -schuldner vorgehen, wenn der Unterhaltsbeitrag an die Preisentwicklung angepasst werden soll? Beobachter-Abonnenten erhalten mit dem Merkblatt «Alimente der Teuerung anpassen» eine Wegleitung mit praktischen Rechenbeispielen.
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5 Kommentare
Super interessant,Immer wichtige Themen ,toll
Bestes Heft der SCHWEIZ....,Weiter so,vorallem in schwierigeren Zeiten noch wichtiger,Daumen HOCH.
Liebe Redaktion, auch wenn sicherlich in 90% der Fälle der Mann üblicherweise die Alimente bezahlt, fordere ich sie auf, in diesem Artikel zu gendern. Aus dem Ex-Mann soll der Ex-Partner werden usw. Dass ihr Titelbild dabei ebenfalls bös in diese Falle getappt ist, versteht sich von selbst. Also ebenfalls mit etwas Zeitgemässem ersetzen und die angestrebte Gleichberechtigung auch hier fördern und nicht altbackene Klischees bedienen.
Typisch, geht ja gar nicht der Komentar,Zeitgemäss ist immer
nicht gegeneinander sondern miteinander für einander, wird halt oft falsch verstanden in der Egoistischen Welt von Heute. Beobachter weiter so, alles gut
Ich denke eine solche Antwort kann nur von jemanden kommen, welcheR nicht von diesem (xxx) System dazu verdammt worden ist, über mehrere tausend pro Monat abzudrücken! Dies für eine Ex, welche keine Lust an der Arbeit hat…..
Ich unterstütze diese Aussage von Markus Döbeli zu 100%.