Wer zahlt den Unterhalt für das Kind?
Meine 17-jährige Tochter wohnte bisher bei der Mutter, nun ist sie zu mir gezogen. Muss mir meine Ex-Frau jetzt Unterhalt zahlen?
Veröffentlicht am 4. Dezember 2024 - 06:00 Uhr
Nicht automatisch. Die Unterhaltsregelung bleibt bestehen, bis sie geändert wird.
Streng genommen müssen Sie also weiterhin der Ex-Frau Unterhalt zahlen. Am besten suchen Sie das Gespräch mit ihr und machen eine neue Unterhaltsregelung ab. Weil die Tochter minderjährig ist, muss die neue Unterhaltsregelung von der Kesb genehmigt werden, damit sie bindend ist.
Wenn Sie keine Einigung finden, können Sie beim Gericht eine Abänderungsklage einleiten. Denn wenn Sie den Unterhalt einfach nicht mehr zahlen, könnte Ihre Ex-Frau Sie erfolgreich betreiben, weil sie mit dem Scheidungsurteil einen definitiven Rechtsöffnungstitel in der Hand hat.
Sobald die Tochter volljährig ist, können Sie die Alimente mit ihr aushandeln und in einem schriftlichen Vertrag festhalten. Dieser muss nicht mehr von der Kesb genehmigt werden und ersetzt die Regelung im Scheidungsurteil.
Sind Eltern verpflichtet, bis zu einer festen Altersgrenze für den Unterhalt der Kinder zu sorgen? Welche Unterstützung leisten der Bund und die Kantone? Wie sollen sich Lernende an den Haushaltskosten beteiligen? Auf diese und andere Fragen zur Unterhaltspflicht von Eltern geht der Beobachter für seine Mitglieder ein.
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