Beobachter: Warum brauchen Kinder mehr Rechte, wenn sie von ihren Eltern getrennt werden?
Jacqueline Fehr: Der Obhutsentzug ist für das Kind eine äusserst einschneidende Veränderung, für viele ist es ein traumatisches Erlebnis. Es sollte normal sein, dass man die Kinder als Hauptbetroffene anhört. Kinder werden oft zum Spielball verschiedener Interessen. Darum ist es wichtig, dass es im Verfahren eine Person gibt, die ausschliesslich das Recht des Kindes vertritt.

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Beobachter: Wie soll das geschehen?
Fehr: Kinder brauchen ein Recht auf Anhörung bei jedem Verfahrensschritt. Dabei muss man dem Kind einerseits glaubwürdig versichern, dass es keine Schuld an der schwierigen Situation trägt, und ihm anderseits das Gefühl vermitteln, dass sein Wohl im Zentrum steht. Zudem brauchen Kinder ihre eigene Rechtsvertretung. Die Annahme, dass Eltern neben den eigenen Interessen auch diejenigen des Kindes mit vertreten, ist nämlich im Konfliktfall meist eine Täuschung.

Beobachter: Das ehemalige Heimkind Thomas Frick verlangt eine Ombudsstelle. Wäre das hilfreich?
Fehr: Kinder, die in Heimen oder Pflegeverhältnissen Probleme haben, sind sehr allein. Insofern wäre eine Ombudsstelle sicher hilfreich. Wichtig ist aber, dass die Kinder auch davon wissen und sie nutzen können. Das wiederum bedingt, dass Kinder in den vormundschaftlichen Verfahren über ihre Rechte aufgeklärt werden.

Beobachter: Es gibt bloss Schätzungen darüber, wie viele Kinder in Heimen und Pflegefamilien untergebracht sind. Rund 15'000 dürften es heute in der Schweiz sein. Warum gibt es eigentlich keine landesweite Statistik über die Zahl von Fremdplatzierungen?
Fehr: Die Familienpolitik fristet in der Schweiz ein Schattendasein. Und noch viel weniger Licht fällt auf spezielle Familienformen wie etwa Pflegefamilien. Die neue Pflegekinderverordnung, die auf nächstes Jahr in Kraft treten soll, wird die Kantone zu mehr statistischen Angaben verpflichten.