Wie viel soll es sein?
Taschengeld? Wird ab sofort gestrichen. Denn nun kommt der Jugendlohn – er bringt Kindern Eigenverantwortung bei.
Veröffentlicht am 27. April 2015 - 10:20 Uhr
«Mami, ich brauche Geld!» So tönt es in vielen Familien, wenn zur Monatsmitte das Sackgeld aufgebraucht ist. Wie sollen die Eltern darauf reagieren? Ignorieren? Oder den Wunsch rigoros verneinen – im Wissen, dass das Kind dann Freunde anpumpen wird oder erneut auf Grosis weiches Herz vertraut?
Nicht selten sind die Eltern schnell bereit, den Wunsch nach einer zusätzlichen Finanzspritze zu erfüllen. Der Weg des geringsten Widerstands kann jedoch in eine verhängnisvolle Schuldenspirale führen, denn so lernen Kinder nicht, mit ihrem «Batzen» auszukommen. Studien zeigen, dass jeder fünfte Jugendliche in der Schweiz Schulden hat. Von den 18- bis 24-Jährigen ist gar jeder Dritte verschuldet, und 80 Prozent der überschuldeten Erwachsenen sind schon vor dem 25. Lebensjahr ins Minus geraten.
Es zahlt sich aus, den Umgang mit Geld rechtzeitig zu lernen. Ein wirksames Instrument dafür ist der Jugendlohn. Auch damit gibt es zwar keine Sicherheit, dass Jugendliche verantwortungsvoll mit Geld umzugehen lernen und nicht in die Schuldenfalle geraten. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass sie haushalten lernen, ist höher.
Entwickelt wurde das Modell Jugendlohn bereits 1977 vom Schweizer Psychologen und Familientherapeuten Urs Abt. Damit es in der Schweiz weiter bekannt wird, entstand 2014 der Verein Jugendlohn. Das Prinzip ist so einfach wie bestechend: Ab etwa zwölf Jahren erhalten Jugendliche einen monatlichen Betrag, mit dem sie einen Teil ihrer Lebenskosten selbständig bestreiten, Taschengeld inklusive.
Die Überlegung dahinter: Die meisten Kinder bekommen je nach Alter ein wöchentliches oder monatliches Taschengeld. Für alle anderen Anschaffungen sind sie vom Goodwill der Eltern abhängig. Beim Jugendlohn dagegen können sie eigenverantwortlich über ein monatliches Budget von 150 Franken aufwärts verfügen. Damit finanzieren sie Kleider, Coiffeur, Ausgang, Freizeit, Handy, Schuhe und so weiter selbst – ohne immer bei den Eltern Bittibätti machen zu müssen.
Vorher muss genau besprochen werden, was zu finanzieren ist. Die Eltern sollten erst drei Monate lang aufschreiben, was sie für das Kind ausgeben – und wofür. Um die Höhe des Jugendlohns zu bestimmen, werden die Jahreskosten für die vereinbarten Bereiche erfasst, in denen Eltern ihrem Kind Finanzkompetenzen erteilen wollen. Zu diesem Betrag wird das bisherige Taschengeld addiert und die Summe durch 13 geteilt. So können die Eltern im November einen «Dreizehnten» auszahlen. Den können die Jugendlichen für einen besonderen Wunsch oder für Weihnachtsgeschenke ausgeben.
Damit die einmal getroffenen Abmachungen jederzeit wieder besprochen werden können, sollte man sie schriftlich fixieren. Falls das Geld trotzdem nicht für den ganzen Monat reicht, gibt es kein zusätzliches Budget – ausser es entstehen ausgewiesene, unerwartete Mehrausgaben. Nützlich ist, wenn das Kind selber eine einfache Buchhaltung über seine Ein- und Ausgaben führt.
Wichtig: Der Jugendlohn ist nicht einfach ein erweitertes Taschengeld, sondern enthält dieses und kann wesentlich mehr. Dank ihm erlernen Jugendliche einen selbständigen Umgang mit Geld. Sie müssen mit einem begrenzten Budget auskommen, um nicht nur ihre Freizeit, sondern auch ihren Grundbedarf zu finanzieren. Sie gewinnen so einen realistischeren Bezug zu Geld, und als Nebeneffekt zeigt sich immer wieder, dass sie sorgsamer mit ihren Besitztümern umgehen.
Die meisten Familien machen positive Erfahrungen mit dem Modell Jugendlohn, zeigt eine 2014 veröffentlichte Elternbefragung der Hochschule Luzern. Viele der beteiligten Eltern empfinden den Jugendlohn als grosse Entlastung: Klare Abmachungen helfen, Streit ums Geld zu vermeiden – das beeinflusst die Beziehungen in der Familie positiv. Und indem man den Jugendlichen eine grosse Eigenverantwortung überträgt, gewinnen sie Selbstvertrauen und Sicherheit in Finanzentscheidungen, aber auch in weiteren Lebensbereichen. «Man ist mehr in einer Berater- als in einer Erzieherrolle», so das Fazit eines Elternpaars. Man respektiere das Kind anders, mute ihm zu, gewisse Entscheidungen selber zu fällen.
Die Einführung des Jugendlohns hat Konsequenzen für die Eltern: «Der härteste Prozess ist das Loslassen. Die Eltern müssen dem Kind zutrauen, mit dem Geld verantwortlich umzugehen», betont Familientherapeut Urs Abt. Das Kind müsse sich zwar an die getroffenen Rahmenbedingungen halten, aber nicht über jeden Rappen Rechenschaft ablegen.
Falls die Eltern mit Kaufentscheiden des Kindes unzufrieden seien, müssten sie sich mit ihm zusammensetzen. Abt rät: «Machen Sie es wie im Beruf: Wenn ein Chef mit den Leistungen der Angestellten nicht zufrieden ist, kann er nicht einfach den Lohn aussetzen. Aber zu einem zwingenden Mitarbeitergespräch einladen.»
Weitere Informationen
- Richtlinien und weitere Informationen finden Sie bei der Budgetberatung Schweiz
- Wissenswertes rund um den Verein Jugendlohn: www.jugendlohn.ch