Wer ein Tier findet, ist gesetzlich verpflichtet, den Fund zu melden (siehe nachfolgend: «Wie erreiche ich das Tiermeldesystem?»). Wer das nicht tut, macht sich strafbar und muss mit einer Busse rechnen.

Wenn man das Tier gemeldet hat, darf man es vorübergehend bei sich behalten, falls man es artgerecht betreuen kann. Wenn sich der Eigentümer nicht innert zweier Monate ausfindig machen lässt, darf man das Tier behalten. Meldet sich der Eigentümer hingegen in dieser Zeit, muss man es ihm zurückgeben.

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Die Kosten, die dem Finder durch die Betreuung des Tieres entstanden sind, muss der Eigentümer vergüten. Zudem ist er verpflichtet, einen Finderlohn in der Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises des Tieres zu bezahlen.

Quelle: Tierschutzverlag Zürich AG

Das Schweizerische Tiermeldesystem ist gut vernetzt und arbeitet mit den verschiedenen Tierheimen zusammen: Während man Ihnen hilft, für das zugelaufene Tier einen vorübergehenden Platz zu finden, wird das Findeltier im Tiermeldesystem erfasst und kostenlos auf der Internet-Datenbank publiziert. Sehr empfehlenswert ist die Anreicherung der Meldung mit einem Tierbild, weil die Wiedererkennung dadurch erheblich erleichtert wird.

Damit ent- und zugelaufene Tiere wieder zu ihrem Frauchen oder Herrchen finden, bietet www.tierdatenbank.ch ein Matchmaking-System: Vermisste Tiere werden normalerweise in einem relativ kleinen geografischen Umkreis wieder gefunden. Im System können als Parameter beispielsweise Suchradius und Postleitzahl des Fundortes eingegeben werden. Entwichene Wohnungskatzen bewegen sich in der Regel nur einige 100 Meter von ihrer gewohnten Umgebung weg, wohingegen sich unternehmungslustige Kater bis vier Kilometer von Zuhause entfernen können. Das Tiermeldesystem liefert so sekundenschnell alle möglichen Treffer im eingegebenen Suchradius.

Natürlich kann auch nach Tierart, Rasse, Grösse, Farbe, Geschlecht, Kanton et cetera gesucht werden. Die Meldungen sind zudem nach Datum sortiert, so dass sich die aktuellsten immer zuoberst in der Trefferliste finden.

Ein neues Zuhause für herrenlose Tiere

Wenn aber alle Bemühungen nichts nützen und für ein zugelaufenes Tier kein Halter ermittelt werden kann, so gilt es, für das Tier ein neues Zuhause zu finden. Nach geltendem Recht können gefundene Tiere schon nach zwei Monaten nach Meldedatum adoptiert oder platziert werden. Auch für diese Fälle ist auf www.tierdatenbank.ch gesorgt: In der «Heimatlos-Datenbank» werden diejenigen Tiere, die einen neuen Platz suchen, mit Bild und Beschreibung publiziert.

Wie erreiche ich das Tiermeldesystem?

Sie haben ein Tier gefunden oder benötigen Hilfeleistungen?

24h telefonische Meldungsannahme:

 

  • 0848 848 820 (Lokaltarif)


Online-Fundmeldung:

 


Sie vermissen ein Tier?

24h telefonische Meldungsannahme:

 

  • 0900 848 820 (Fr. 2.13/Minute für Anrufe aus dem Festnetz)


Online-Vermisstmeldung:

 


Ihre kantonale Meldestelle finden Sie unter: Findeltiermeldestellen der Schweiz

Weitere Links

Die Schweizerische Tiermeldezentrale bietet ebenfalls Hilfestellung bei gefundenen Tieren:


Oder bei vermissten Tieren: