An alles gedacht?
Ein üppiges Fest soll die Hochzeit in der Erinnerung festhalten und den Bund fürs Leben besiegeln. Mit der richtigen Planung wird es zum Erfolg – unsere Checkliste hilft Ihnen dabei.
Eine grosse Hochzeit in Weiss mit allem Drum und Dran kostet schnell einmal drei bis vier Monatslöhne. Um einen Überblick über die anfallenden Kosten zu erhalten, stellt man am besten einen Budgetplan auf. Ein solcher lässt sich auch bequem online erstellen.
Natürlich kann man die Feier auch in bescheidenerem Rahmen halten. Nur schon der erste Kuss nach dem Standesamt kann die Schmetterlinge im Bauch derart tanzen lassen, dass es für eine nachhaltige Erinnerung kein riesiges Budget braucht. Man könnte die eigene Wohnung mit Gästen füllen, ganz nach dem Motto: Je weniger Platz, umso ausgelassener die Stimmung.
Wer jedoch gross feiern will, muss auch gross planen. Organisationsmuffel können bei Agenturen ihr ganzes Fest von A bis Z organisieren lassen. Auf diskrete Art sorgen Hochzeitsplaner und -planerinnen dafür, dass der Ablauf stimmt und die Gesellschaft zum Beispiel nicht zwischen Kirche und Apéro stecken bleibt. So können sich Hochzeitspaar und Brautführer entspannt zurücklehnen.
Allerdings wünschen sich nur die wenigsten Paare eine Vollorganisation. Die meisten besuchen das Büro des Hochzeitsservice nur, um in ausgewählten Punkten auf gute Ideen zu kommen.
Künftige Ehepaare können sich auch in Seminaren über Tipps und Fussangeln rund ums Hochzeitsfest informieren. Wie soll zum Beispiel die Tischordnung aussehen, damit alle auf ihre Kosten kommen?
Ein Tipp: Zuerst sitzen die Eltern und die Trauzeugen mit deren Begleitpersonen beim Brautpaar. Nach dem ersten Gang wechseln diese ihre Plätze paarweise mit anderen Gästen ihrer Wahl. Bei einem viergängigen Menü können so immerhin 32 Personen die Nähe des Hochzeitspaars geniessen.
- Hochzeitskleid bestellt, aber nicht abgeholt
Wer eine Anzahlung für ein Hochzeitskleid leistet oder sich für Änderungen Mass nehmen lässt, geht damit einen verbindlichen Kaufvertrag ein – ohne Rücktrittsrecht . Sogar schon eine Reservation gilt als solcher Vertrag. Wer das nicht will, muss klar abmachen, bis wann das Kleid zwar reserviert bleibt, aber immer noch abgesagt werden kann. Diese Bedenkfrist sollte man sich schriftlich bestätigen lassen. - Bankett geplatzt
Wenn die Verlobten im letzten Moment kalte Füsse bekommen – oder einfach erkranken: Für solche Fälle sollte man mit dem Wirt unbedingt schriftlich regeln, bis wann die Buchung der Lokalität kostenlos annulliert werden kann. Als unverbindliche Faustregel gilt 8 bis 14 Tage zum Voraus. Bei späterer Annullierung ist ein Schadenersatz von 50 Prozent des vereinbarten Preises üblich. - Schadenersatz für die Band
Auch bei Musikern ist eine Buchung verbindlich. Das Brautpaar schuldet Schadenersatz, falls die Musiker für den abgesagten Abend kein gleichwertiges Engagement finden. Auch hier sollte im Voraus schriftlich festgehalten werden, wie hoch dieser sein soll.
Welche Vorbereitungen für die Hochzeit sollte man wann angehen? Diese Checkliste hilft, um nichts für den grossen Tag zu vergessen.
Nicht nur der Name kann sich ändern, wenn Paare entscheiden, den Bund der Ehe einzugehen. Mitglieder des Beobachters erhalten weitere Infos, welcher Güterstand sich für ihre Situation anbietet, wie das eheliche Vermögen anhand von konkreten Fallbeispielen aufgeteilt werden kann und profitieren von einer Vorlage für einen Ehevertrag, die aufzeigt, was wichtig ist.