Ja, das darf er. Gemäss dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch haben urteilsfähige Jugendliche das Recht, über höchstpersönliche Rechte wie Eingriffe am Körper selber zu entscheiden. Weitere Beispiele sind medizinische Behandlungen, Operationen, Impfungen oder die Einnahme von Medikamenten.

Als urteilsfähig gilt, wer in der Lage ist, die Tragweite seines Verhaltens und dessen Folgen vernünftig und richtig einzuschätzen. Bei einer 16-Jährigen kann man davon ausgehen, dass sie reif genug ist, über die Art der Empfängnisverhütung zu entscheiden Schwangerschaft Schwanger mit 17 – was nun? . Wenn Ihre Tochter also die Antibabypille nehmen will, können Sie das nicht verhindern.

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Wegen des Arztgeheimnisses dürfte der Arzt Sie ohne Einwilligung Ihrer Tochter nicht einmal über die Einnahme der Pille informieren. Es ist aber sicher ratsam, dass Sie als Mutter mit der Tochter über die Empfängnisverhütung, aber auch über die Aids- und die Geschlechtskrankheitenprävention sprechen.

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