Das ist möglich. Es kommt darauf an, ob Ihre Tochter in Bezug auf das Impfen urteilsfähig ist – also ob sie den Inhalt und die Tragweite ihres Entscheids erfassen und verstehen kann. Fixe Altersgrenzen gibt es nicht. Massgebend ist immer die individuelle Entwicklung und Reife des Kindes.

Die Anforderungen an die Urteilsfähigkeit sind hier aber nicht allzu hoch, denn Swissmedic lässt Kinderimpfungen nur zu, wenn sie sicher sind und der Nutzen höher ist als das Risiko. Darum können sich grundsätzlich auch Kinder unter zwölf Jahren eigenständig dafür oder dagegen entscheiden. Dann darf man Kinder weder von einer Impfung abhalten noch zwangsimpfen. Falls Ihre Tochter noch nicht urteilsfähig ist, entscheiden Sie als Eltern. Allerdings: Kaum ein Impfzentrum wird in der Praxis Kinder ohne die Zustimmung eines Elternteils impfen. 

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Katharina Siegrist, Redaktorin
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