Müssen die Eltern dem Kauf nicht zustimmen?
Frage: Unsere Tochter, 13, hat sich vom Taschengeld einen Goldhamster gekauft. Ich bin absolut dagegen. Sie hat auch keinerlei Vorstellungen, was auf sie zukommt – nicht nur finanziell.
aktualisiert am 29. April 2022 - 15:58 Uhr
Sie haben Glück. Ohne ausdrückliche Zustimmung der Eltern dürfen laut Tierschutzverordnung keine Tiere an Kinder unter 16 Jahren verkauft werden. Sie können also verlangen, dass der Verkäufer den Hamster zurücknimmt und Ihrer Tochter das Geld zurückgibt.
Anders sähe es aus, wenn die Tochter sich etwas anderes mit ihrem Taschengeld gekauft hätte, an dem Sie keine Freude haben – etwa Kosmetika, die Sie für unnötig halten, oder Kleider, die Ihnen nicht gefallen. Denn Minderjährige können zwar grundsätzlich noch nicht allein gültig einen Kaufvertrag abschliessen und brauchen dafür die Zustimmung der Eltern. Aber im Rahmen ihres eigenen Lehrlingslohns oder Taschengeldes können sie auch ohne ausdrücklichen elterlichen Segen gültig Rechtsgeschäfte abschliessen. Dieses Geld gehört zum sogenannten freien Kindsvermögen, über das urteilsfähige Jugendliche selbständig verfügen können.
Worauf Sie zu Recht hinweisen: Wer sich ein Haustier anschafft – und sei es auch nur ein Hamster – sollte sich vorher gut informieren, was es für eine tiergerechte Haltung braucht und was die kostet. So ist allein für den Käfig samt Einrichtung wie Kletter-, Nage- und Rückzugsmöglichkeiten mit Ausgaben von etwa 400 Franken zu rechnen. Dazu kommen die Kosten für Einstreu und Futter von etwa 40 Franken jeden Monat, tiermedizinische Kosten und anderes mehr. Man sollte sich gut überlegen, ob man bereit und in der Lage ist, mehrere Jahre die Verantwortung für das Tier zu übernehmen und sich tagtäglich um sein Wohl zu kümmern.
Was Sie bereits ahnen und befürchten: Erfahrungsgemäss ist bei Kindern die Anfangseuphorie schnell einmal verflogen. Dann ist es an den Eltern die Hauptverantwortung für das Tier, und damit verbunden, die meiste Arbeit zu übernehmen.
Kinder und Jugendliche haben verschiedene Rechte und Pflichten. Beobachter-Mitglieder erfahren, ob Eltern mithaften, wenn das Kind einen teuren Kaufvertrag eingeht, ob die Post des Filius geöffnet werden darf und was besorgte Eltern tun können, wenn die 14-jährige Tochter sich ein Tattoo stechen will.
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