Vermutlich ja. Verlangt wird dafür aber, dass Sie eine sogenannte Indexklausel in Ihrem Scheidungsurteil festgehalten haben. Nur wenn das der Fall ist, ist eine Anpassung der Alimente an die Teuerung grundsätzlich möglich. Häufig lauten die Indexklauseln so, dass die Alimente auf den 1. Januar anzupassen sind, und zwar nach dem Stand des Landesindexes für Konsumentenpreise per Ende November des Vorjahres.

Partnerinhalte
 
 
 
 

Da der Indexstand im November 2023 aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten höher liegen dürfte als im Zeitpunkt, als die Alimente festgelegt wurden, sind folglich – falls Ihre Indexklausel so lautet wie beschrieben – ab Januar dieses Jahres in der Tat höhere Alimente geschuldet. Einzige mögliche Ausnahme: Die Indexklausel des Scheidungsurteil enthält einen Vorbehalt, wonach die Alimente nur angepasst werden, wenn auch das Einkommen des Ex-Partners oder der Ex-Partnerin mit der Teuerung Schritt gehalten Teuerung Das Leben wird teurer, der Lohn bleibt gleich – das können Sie tun hat und wenn er oder sie nachweist, dass dem nicht so ist. Sprich: Wenn sich das Nettoeinkommen nicht im Umfang der Teuerung erhöht hat. In diesem Fall würden die Unterhaltsbeiträge nur proportional zur tatsächlichen Einkommenssteigerung angepasst.

Übrigens: Grundsätzlich sind Unterhaltsschuldner verpflichtet, von sich aus zu handeln, wenn im Urteil eine Anpassung an die Teuerung vorgesehen ist. Eine vergessen gegangene Indexanpassung kann längstens auf fünf Jahre zurück nachverlangt werden.

Beispiele, wie Sie die Scheidungsalimente anpassen können, lesen Sie in den beiden Beobachter-Artikeln unten sowie im folgenden Merkblatt. Sie brauchen fachlichen Rat, um die geschuldeten Scheidungsalimente neu zu berechnen oder zu überprüfen? Unser Alimenten-Rechner (nur für Beobachter-Mitglieder) kann Ihnen dabei helfen. Ausserdem bieten unsere Expertinnen im Rahmen der Beobachter-Scheidungsberatung praktische Hilfe an.

Buchtipp
Faire Scheidung
Faire Scheidung
Rechtsratgeber
Merkblatt «Anpassung der Alimente»

Wie können Alimentengläubiger oder -schuldner vorgehen, wenn der Unterhaltsbeitrag an die Preisentwicklung angepasst werden soll? Beobachter-Mitglieder erhalten mit dem Merkblatt «Alimente der Teuerung anpassen» eine Wegleitung mit praktischen Rechenbeispielen.

Der Beobachter-Newsletter – wissen, was wichtig ist.

Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.

Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.

Jetzt gratis abonnieren