Steuermann, übernehmen Sie!
Vielen ist es zu kompliziert oder zu aufwendig, die Steuererklärung selbst auszufüllen. Wann lohnt es sich wirklich, einen Profi zu suchen? Und wie findet man den?
Fragen Sie sich, ob Sie dieses Jahr die Steuererklärung selbst ausfüllen oder die Arbeit lieber einer Fachperson überlassen sollen? Der Vorteil der zweiten Variante ist klar: Man muss nicht kostbare Freizeit dafür opfern, und die Steuererklärung trifft sicher rechtzeitig und korrekt ausgefüllt beim Steueramt ein. Doch die Kosten für die Steuerberaterin kann man sich oft sparen: Bei einfachen Steuerverhältnissen braucht man keine teure Beratung. Gerade bei Angestellten ohne höhere Finanz- oder Immobilienvermögen ist dies nicht nötig. Was zu beachten ist:
Steuererklärung selber ausfüllen bei einfachen Verhältnissen
Mit den heutigen Hilfsmitteln ist das Ausfüllen der Steuererklärung einfach geworden. Neben den im Internet verfügbaren Tools bieten primär die kantonalen Steuerverwaltungen eine Software zum Download an, womit sich viele Fehler vermeiden lassen: Die Beträge werden automatisch addiert und von den Zusatzblättern in den Hauptbogen übertragen. Man läuft nicht Gefahr, Abzüge zu vergessen , da das Programm diese erfasst. Und man kann die Daten der Steuererklärung aus dem Vorjahr problemlos übernehmen. Auch die Wegleitungen sind heute verständlich und enthalten die Antworten auf alle wichtigen Fragen.
Zudem kann man sich in zahlreichen Steuerratgebern oder auf den Webseiten der kantonalen Steuerämter informieren (siehe dazu auch: «Steuerservice im Internet »). Spezifische Fragen beantworten auch die Steuerbeamten der Gemeinde oder der kantonalen Steuerverwaltung.
Ab wann lohnt sich nun aber eine Steuerberaterin? Wenn man überprüfen will, ob man bis anhin alles richtig gemacht hat – oder bei komplizierten Steuerverhältnissen, etwa wenn sich die Vermögens- und/oder Einkommensverhältnisse wesentlich geändert haben.
Steuerberatung in komplizierten Fällen
Die Unterstützung einer Treuhänderin oder eines Treuhänders empfiehlt sich, wenn eine der folgenden Situationen eingetroffen ist:
- Heirat oder Scheidung
- Berufswechsel oder Stellenverlust
- grössere Erbschaften
- Pensionierung
- Kauf oder Verkauf von Immobilien
- Besitz nicht selbst genutzter Immobilien
- grosse Renovationen bei Immobilien
- Tod eines Ehepartners
- interkantonale Verhältnisse (Wohnsitz im Kanton A, Haus im Kanton B)
- internationale Verhältnisse (Einkommen aus dem Ausland oder Geschäftsbetrieb oder Vermögen im Ausland)
- grosse Lotto- oder andere Gewinne
- Einkünfte aus selbständigem Nebenerwerb
- Miteigentum an einer Firma
- hohe Krankheitskosten
Steuerberater ist kein geschützter Titel
Auf den Internetseiten der beiden Branchenverbände sind deren Mitglieder verzeichnet: Dem Schweizerischen Treuhänderverband Treuhand-Suisse sind eher kleinere und mittlere Treuhandfirmen angeschlossen, bei der Treuhand-Kammer Expertsuisse sind die Grossen der Branche dabei. Bei Steuererklärungen von Privatpersonen ist in der Regel eine kleinere Treuhandfirma ausreichend.
Der Weg über die Verbände bietet Vorteile: Man kann sicher sein, dass das betreffende Mitglied eine qualifizierte Ausbildung und aktuelles Know-how hat, da es zur regelmässigen Weiterbildung verpflichtet ist. Zudem muss der Berater die Standesregeln des Verbandes einhalten. Wenn man sich an ein Nichtmitglied wendet, kann man an eine Nichtfachperson gelangen, die sich zwar Steuerexperte nennt, in diesem Bereich aber keine qualifizierte Ausbildung hat.
Die Titel «Steuerberater», «Treuhänderin» und «Steuerexperte» sind nämlich nicht geschützt. In Streitfällen mit Verbandsmitgliedern kann man sich an die Standeskommission wenden, oder die Sektion wirkt vermittelnd ein. In Streitfällen mit Nichtmitgliedern bleibt den Betroffenen hingegen nur der meist langwierige Gang vor Gericht.
Nützliche Hinweise zur Steuerberatung geben neben den beiden Verbänden aber auch die Hausbank, Gewerkschaften, der Hauseigentümerverband oder die Pro Senectute. Bei Letzterer können AHV-Bezüger die Steuererklärung zu günstigen Konditionen je nach Einkommen und Vermögen ausfüllen lassen. Es lohnt sich aber auch, im Bekanntenkreis herumzufragen, ob jemand mit seiner Beraterin gute Erfahrungen gemacht hat.
Wie findet man den richtigen Treuhänder oder den passenden Steuerberater? Ist es ein Vorteil, wenn die Person einem Branchenverband angehört? Beobachter-Mitglieder finden die Antworten im Merkblatt «Steuerberater / Treuhänder» und erhalten weitere Tipps, was einen guten Experten ausmacht.
Honorar für Steuerberaterin vorab festlegen
Hat man zwei oder drei mögliche Steuerberater ausgewählt, klärt man am besten telefonisch ab, wie viel eine Steuererklärung in etwa kostet. Die Honorare bewegen sich in der Regel zwischen 70 und 400 Franken pro Stunde – je nachdem, wie kompliziert die Situation ist.
Gut vorbereitet kostet die Steuerberatung weniger
Es lohnt sich, wenigstens beim ersten Mal beim Treuhänder vorbeizugehen. Der persönliche Eindruck zählt. Man muss vertrauen können. Schliesslich legt man seine Vermögenssituation und vielfach auch seine persönlichen Verhältnisse offen. Beim ersten Treffen verlangt man am besten eine verbindliche Offerte. Eine Pauschale ist erst sinnvoll, wenn man sich besser kennt.
Je kompletter Ihre Unterlagen sind, desto billiger wird es. Sobald die Beraterin Rückfragen tätigen oder Zusatzabklärungen treffen muss, geht es ins Geld. Auch wenn die Beraterin die Belege erst einmal ordnen muss, bevor sie mit ihrer eigenen Arbeit beginnen kann, kostet ihre Dienstleistung mehr.
Bringen Sie ihrem Steuerberater also nicht eine Schuhschachtel voller Belege, sondern stellen Sie diese thematisch und chronologisch zusammen. Der Berater wird es Ihnen danken. Und Sie sparen bares Geld.
Checkliste: Unterlagen für den ersten Termin beim Steuerberater
Allgemeine Unterlagen
- Aktuelle Steuererklärung
- Letzte Steuererklärung, provisorische und definitive Steuerrechnung
Einkommen
- Lohnausweis, Aufstellung Nebenerwerb
- Rentenbescheide von AHV/IV, Pensionskasse, Unfallversicherungen, Taggelder von Krankenkassen und sonstige Leistungen
- Belege zu Wertschriftenerträgen und Verrechnungssteuer
Vermögen
- Belege zu Guthaben bei Banken und Post (so viele Belege wie Konten)
- Depotauszüge per Ende Jahr
- Belege zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren im letzten Jahr
- Belege zu Erträgen von Aktien, Obligationen und Fonds
- Belege zu anderen Guthaben oder Einkünften (etwa Lotto- und Totogewinnen, Guthaben bei Baugenossenschaften, bei Privaten)
- Belege zu Erbschaften
- Erneuerungsfonds bei Stockwerkeigentumsgemeinschaften
- Lebensversicherungsausweise
- Angaben zu privaten Fahrzeugen
Tipp: Für viele Belege und Auszüge kann man auch einen Steuerauszug bei der Bank verlangen. Dieser ist meist kostenpflichtig. Im Gegenzug muss die Steuerzahlerin nur noch die addierten Summen übernehmen oder den Strichcode einlesen, wenn sie die Steuererklärung online einreicht.
Für die Abzüge
- Einzahlungen in die Säule 3a oder in die Pensionskasse
- Schuldzinsen
- Unterhaltsbeiträge
- Unterhalt von Liegenschaften (bei Hauseigentümern)
- Aus- und Weiterbildungskosten
- Krankheitskosten
- Spenden
- Belege zu Berufsauslagen (zum Beispiel öffentlicher Verkehr)
Liegenschaften
- Belege zu Eigennutzung, Unternutzung oder Mietzinserträge
- Belege zu Unterhalt und Abgaben
Krankheitsabzug
- Belege zu Franchise und Selbstbehalten (Jahreskontoauszug der Krankenkasse)
- Arztzeugnis bei dauernder Pflegebedürftigkeit, Sehschwäche, Schwerhörigkeit, Zuckerkrankheit
- Belege zu Zahnarztkosten
- Brillenrechnungen
- Rechnungen von Pflege- und Altersheimen
- Krankenkasse: Policen, Belege zu Prämien und Prämienverbilligungen
- Medizinisch bedingte Transportkosten
Alle Jahre wieder muss die Steuererklärung ausgefüllt werden. Informieren Sie sich als Mitglied, welche Fristen bei den Steuern gelten, wie viel Alleinstehende sowie Verheiratete an Bundessteuern zahlen und wie man sich gegen eine Steuerveranlagung wehren kann.
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