Erbvorbezug und Schenkung sind steuerrechtlich dasselbe, unterschiedlich ist nur der Kreis der Beschenkten. Ein Erbvorbezug ist eine Schenkung an einen gesetzlichen Erben. Bei einem unentgeltlichen Vermögensübertrag an Personen, die nicht diesem Kreis angehören, spricht man von einer Schenkung.