Sondersteuern
Rechtsratgeber
GrundlageSchenkungssteuer
Sind Schenkungssteuern zu zahlen, so erhebt diese der Kanton am Wohnsitz der Schenkerin. Bei Liegenschaften derjenige Kanton, in dem sie liegt.
Erbvorbezug und Schenkung sind steuerrechtlich dasselbe, unterschiedlich ist nur der Kreis der Beschenkten. Ein Erbvorbezug ist eine Schenkung an einen gesetzlichen Erben. Bei einem unentgeltlichen Vermögensübertrag an Personen, die nicht diesem Kreis angehören, spricht man von einer Schenkung.