Mit Vorsorgegeld Finanzengpass überbrücken?
Frage: Ich zahle seit Jahren auf mein Vorsorgekonto 3a ein. Nun brauche ich Geld, um einen Engpass zu überbrücken. Die Bank verweigert die Auszahlung mit dem Hinweis, ich sei erst 50 Jahre alt. Darf sie das?
Ja. Die gebundene Säule 3a dient der Altersvorsorge. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich mit dem Erreichen des ordentlichen AHV-Alters. Sie können das Konto frühestens fünf Jahre vorher ohne besonderen Grund auflösen.
Jüngere Personen dürfen das angesparte Kapital nur bei Vorliegen eines gesetzlich vorgeschriebenen Zwecks beziehen. Dazu zählen:
- Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum (mehr dazu im Merkblatt «Vorsorgegelder für Wohneigentum», exklusiv für Beobachter-Abonnenten)
- Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
- Bezug einer vollen Invaliditätsrente
- dauerhafter Wegzug ins Ausland
Ihre Bank muss die Auszahlungsberechtigung prüfen und hat in Ihrem Fall die Kontoauflösung zu Recht verweigert. Auch die Verpfändung des Kontos als Sicherheit für einen Kredit ist hier nicht möglich.
Versuchen Sie, das Finanzloch auf andere Art zu stopfen. Vielleicht haben Sie die Möglichkeit, einen Erbvorbezug oder ein Privatdarlehen zu erhalten. Ansonsten sollten Sie Ihr Budget überprüfen und nicht dringende Auslagen auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.
Wie funktioniert die 3. Säule?
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