Nein. Die IV kommt für den Grossteil der zusätzlich anfallenden Kosten auf. Sie bezahlt die Lohnfortkosten für die kranke Assistentin während maximal dreier Monate und übernimmt den Lohn für den Ersatz.

Assistenzbeiträge erhalten selbständig lebende Behinderte, um Hilfspersonen anzustellen, die sie im Alltag unterstützen. Wer eine Hilflosenentschädigung der IV erhält, zu Hause wohnt und bereits einen Arbeitsvertrag mit einem Assistenten hat, kann diese Unterstützung beantragen. Leider darf die behinderte Person keine Verwandten in auf- oder absteigender Linie anstellen, auch nicht den Lebenspartner.

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Frei nehmen, um einen Ersatz zu suchen

Allerdings müssen Sie ja jetzt schnell eine Ersatzperson finden. Falls Sie berufstätig sind, dürfen Sie für diesen Notfall beim Arbeitgeber bezahlte Freizeit verlangen, bis die weitere Betreuung organisiert ist. Denn aufgrund der ehelichen Beistandspflicht sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihrem Mann in Notfällen zu helfen.

Auf der Homepage des Assistenzbüros können Sie für die Suche ein Inserat schalten. Ausserdem finden Sie dort auch Angebote von Stellensuchenden.

Lohnfortzahlung muss gewährleistet sein

Die erkrankte Assistentin Ihres Mannes hat für eine gewisse Zeit Anrecht auf den Lohn. Wenn im Arbeitsvertrag keine Bestimmung zum Krankenlohn vorliegt, gilt der kantonale Normalarbeitsvertrag (NAV). In Zürich, wo Sie leben, sieht der NAV eine Krankentaggeldversicherung für die Mitarbeiterin vor.

Falls Sie im Vertrag die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht geregelt und auch keine Taggeldversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie während maximal 720 Tagen den Ausfall des Salärs zu 80 Prozent finanzieren.

Wenn die Lohnfortzahlung nach Obligationenrecht fixiert wurde, müssen Sie im ersten Dienstjahr der Assistentin den Lohn während dreier Wochen weiter zahlen. Falls die Assistentin schon länger bei Ihnen angestellt ist, gilt entsprechend der sogenannten Zürcher Skala eine längere Lohnfortzahlungspflicht. Sie können die Lohnfortzahlung für die Assistentin während längstens dreier Monate zusätzlich bei der IV beantragen.

Rechtsratgeber
Mehr zu den Leistungen der IV

Neben einer Rente bezahlt die Invalidenversicherung Leistungen, die den Alltag der Betroffenen erleichtern und die soziale wie berufliche Integration fördern soll. Beobachter-Mitglieder erfahren nicht nur, wie hoch diese Leistungen sein können, sondern auch welche Voraussetzungen für das Beantragen erfüllt sein müssen.

Buchtipp
IV - Was steht mir zu?
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