Der Wahnsinn hat Methode
Die IV fällt immer wieder völlig unverständliche Entscheide. Ihre Ärzte machen Fehldiagnosen, pfuschen und ignorieren unabhängige Gutachten. Das Ziel dabei: Leute abwimmeln.
Veröffentlicht am 30. Juli 2007 - 14:37 Uhr
Alard du Bois-Reymond, Chef der IV, vermeldete im Frühling stolz den Erfolg: 2006 sei die Zahl der Neurenten erneut um 16 Prozent gesunken, im Vergleich zu 2003 habe es gar 30 Prozent weniger neue IV-Bezüger gegeben. Er erklärte das vor allem mit einer «allgemeinen Bewusstseinswerdung». Alle Akteure hätten erkannt, dass «die IV-Rente nicht der Königsweg zur Lösung der Probleme» sei.
Was du Bois-Reymond dabei verschwieg: Die IV-Stellen schrecken auch vor unhaltbaren Methoden nicht zurück, um Gesuchsteller abzuwimmeln. Zum Beispiel im Fall von Shkurte Salihu. Die 51-jährige Krankenschwester verlor ihre Stelle, als sie nach einem Unfall zunehmend an Schmerzen im Halsbereich litt und depressiv wurde. Im Einverständnis mit der IV-Stelle Zürich wurde sie darauf von der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich begutachtet. Nach einer mehrstündigen Untersuchung kamen der leitende Arzt und der Oberarzt des renommierten Instituts zum Schluss, dass Salihu zu 75 Prozent arbeitsunfähig sei, weil sie unter einer generalisierten Schmerzstörung und einem Erschöpfungssyndrom leide. Ausführlich begründeten die Ärzte ihre Einschätzung in einem sechsseitigen Gutachten.
Die Patientin nie eine Sekunde gesehen
Doch die Ärztin der IV-Stelle Zürich erklärte Salihu zu 100 Prozent arbeitsfähig. Was die Sache besonders bedenklich macht: Sie entschied, ohne Salihu nur eine Sekunde gesehen, geschweige denn untersucht zu haben. Hinzu kommt, dass die IV-Ärztin, die den Spezialisten des Unispitals vorwirft, ihr Gutachten «erfülle die formellen und inhaltlichen Anforderungen nicht», nicht einmal einen Facharzttitel in Psychiatrie hat, sondern Allgemeinmedizinerin ist.
«Das ist bedenklich», meint der Aargauer Oberrichter Jürg Fehr. Er hat schon verschiedentlich wegen solcher Mängel bei der IV-Stelle seines Kantons interveniert. «Die Zürcher IV-Stelle hätte den Fall von einer Ärztin mit einem Facharzttitel in Psychiatrie beurteilen lassen müssen. Und ausserdem müssen Gesuchsteller in der Regel auch von den IV-Ärzten untersucht werden.»
Genau dies versprach das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), als vor drei Jahren im Zug der 4. IV-Revision die IV-Ärzte eingeführt wurden: Die IV-Ärzte «können die versicherten Personen auch selber untersuchen», so sei die «fachmännische Prüfung der Dossiers» besser gewährleistet, schrieb das Amt.
Heute dienen die IV-Ärzte eher dazu, Gesuchsteller mit Hilfe von zweifelhaften Argumenten abzuwimmeln. So erging es auch der Verkäuferin Ulrike Gwerder. Ihr attestierte ein Rheumatologe organische Beschwerden, die auf Röntgen- oder MRI-Aufnahmen sichtbar sind (Diskushernie, Arthritis). Doch der Arzt des Regionalen Ärztlichen Dienstes der IV-Stelle Zürich schrieb in seinem Bericht lapidar und ohne sie je gesehen zu haben, es stünden «subjektive Beschwerden im Vordergrund». Gestützt auf diese Fehldiagnose, lehnte die IV-Stelle sämtliche Leistungen ab. Der «Tipp» des IV-Arztes: Frau Gwerder solle sich mehr anstrengen, «die Erkrankung oder ihre Folgen sind mit einer zumutbaren Willensanstrengung überwindbar».
«Das ist katastrophal»
Auch der 60-jährige Giuseppe Sarlo erlebt die Willkür der IV. Er ist seit zehn Jahren invalid, weil ihm ein Garagentor den Oberkörper zerquetschte. Obwohl ihm verschiedene Gutachten bescheinigen, vollinvalid zu sein, sprach ihm der Vertrauensarzt einer IV-Stelle des Bundes gerade mal eine Viertelsrente zu - auch Sarlo war vom IV-Arzt nie untersucht worden. Sorgfältiger arbeitete da die Suva, die Giuseppe Sarlo weiterhin eine volle Rente ausrichtet und der IV sogar ins Gewissen redete: Seine psychische Situation nach dem traumatischen Unfall sei besser abzuklären, schrieb sie der IV-Stelle.
Die IV-Stellen wollen zu den geschilderten Fällen keine Stellung nehmen, da es sich um laufende Verfahren handelt. Huguette Krattinger, Leiterin einer IV-Stelle des Bundes, versteckt sich hinter Gesetzesartikeln und verweist auf die IV-Verordnung, wonach die IV-Ärzte «in der Wahl der geeigneten Prüfmethoden im Rahmen ihrer medizinischen Fachkompetenz unabhängig sind». Und Reto von Steiger, Leiter der IV-Stelle Zürich, meint nur: «Sind die Kundinnen mit dem definitiven Entscheid der IV-Stelle nicht einverstanden, steht ihnen der Rechtsweg offen.»
Richtig. Doch den Schritt vor Gericht wagen längst nicht alle. Müssen sie doch seit einem Jahr bei einem Misserfolg mit Gerichtsgebühren zwischen 200 und 1000 Franken rechnen. «Viele Gesuchsteller akzeptieren einen IV-Entscheid, weil sie einen Prozess scheuen. Darauf spekuliert die IV natürlich», sagt die Zürcher Rechtsanwältin Evalotta Samuelsson, Spezialistin für Sozialversicherungsrecht. «Unter anderem deshalb sind die Neurenten der IV so massiv zurückgegangen.»
Die geschilderten Fälle legen nahe, dass bei den IV-Ärzten grundsätzlich der Wurm drin ist: «Viele dieser Ärzte haben von korrekten Verfahren keine Ahnung», bestätigt Oberrichter Fehr. «Oft wird das rechtliche Gehör nicht gewährt oder ein Patient von einem Arzt begutachtet, der nicht die nötige Qualifikation hat, um eine fundierte Einschätzung abzugeben.»
Das Problem wird sich für die Versicherten noch verschärfen: Mit der 5. IV-Revision, die Anfang 2008 in Kraft tritt, gelten die IV-Ärzte als abschliessend zuständig in medizinischen Fragen. «Das ist katastrophal», sagt Samuelsson. «Damit sind Privatgutachten nicht mehr möglich. Man ist den IV-Gutachtern völlig ausgeliefert.»
Oberrichter Fehr und Rechtsanwältin Samuelsson sind sich einig: Hier müsste das BSV als Aufsichtsinstanz einschreiten und für korrekte Verfahren sowie bessere Arbeitsqualität der entscheidenden Ärzte der IV sorgen. Doch der IV-Chef will nichts davon wissen: «Ich sehe keinen Handlungsbedarf», wischt Alard du Bois-Reymond die Kritik vom Tisch. Als Reaktion auf den Vorwurf, dass die IV Versicherte mit unfähigen Ärzten und mangelhafter Begutachtung abwimmelt, behauptet er sogar das Gegenteil: «In Einzelfällen mag es Unregelmässigkeiten geben, insgesamt hat sich aber die Qualität unserer ärztlichen Begutachtungen deutlich verbessert, die Gerichte heben nur noch wenige unserer Entscheide auf.» Rechtsanwältin Samuelsson sieht darin kein Gütesiegel für die IV-Ärzte, denn «die Richter hinterfragen die Zustände bei den Regionalen Ärztlichen Diensten der IV-Stellen viel zu wenig und übernehmen deren Argumentation in der Regel völlig unkritisch». Auch die Richter stünden nämlich unter dem politischen Druck, bei der IV zu sparen.
Auf eine Kritik geht IV-Chef du Bois-Reymond immerhin ein. «Ab Januar 2008 werden die IV-Stellen mit den Gesuchstellern jeweils ein Gespräch führen.» Damit werde es kaum mehr Entscheide geben, bei denen der IV-Arzt die Versicherten gar nie gesehen habe.
Immerhin muss dann der Arzt dem abgewiesenen Versicherten vorher in die Augen geschaut haben.