Meredith Nellen* (Name geändert) hat die Tochter ihrer Schwester 19 Jahre lang grossgezogen. Linda* hatte sonst niemanden – ihre Mutter war ermordet worden, der Vater weit weg.

Die Köchin Meredith Nellen war die meiste Zeit alleinerziehend und konnte nur Teilzeit arbeiten. Ein weiterer Schicksalsschlag warf sie schliesslich aus der Bahn. Zwei Wochen nachdem Linda ausgezogen war, lag ihr Partner eines Morgens tot im Bett. Ein Herzinfarkt. Nellen rutschte in eine tiefe Depression, von der sie sich nie mehr ganz erholte. Heute bezieht die 56-Jährige eine halbe IV-Rente, gerade mal 685 Franken im Monat.

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Normalerweise erhalten Pflegende Erziehungsgutschriften angerechnet. So soll verhindert werden, dass sie im Alter oder in der Invalidität in die Armut abrutschen, weil sie sich um ein Kind gekümmert haben. Nicht so bei Nellen. In ihrem Wohnkanton Basel-Stadt erhielten bis 2019 nur nicht verwandte Betreuungspersonen eine solche Entschädigung.

«Nachdem mein weniges Erspartes aufgebraucht war, musste ich sogar EL beantragen», sagt Nellen. «Dabei war mein einziger Fehler, dass ich mich um ein verwandtes Kind gekümmert habe.»

Wie der Beobachter 2020 berichtete, ging sie gegen diese Ungleichbehandlung juristisch vor. Das Sozialversicherungsgericht entschied jetzt zu ihren Gunsten. Die IV wird Meredith Nellen die Erziehungsgutschriften für die Jahre anrechnen müssen, in denen sie Linda grosszog.

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Neben einer Rente bezahlt die Invalidenversicherung Leistungen, die den Alltag der Betroffenen erleichtern und die soziale wie berufliche Integration fördern soll. Beobachter-Mitglieder erfahren nicht nur, wie hoch diese Leistungen sein können, sondern auch welche Voraussetzungen für das Beantragen erfüllt sein müssen.

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