Erhalte ich Hilfe bei der Stellensuche?
Frage: Meine behinderte Tochter hat über die IV eine Lehre abgeschlossen. Nun ist sie stellenlos und ausgesteuert. Hilft ihr die IV auch bei der Jobsuche?
Ja. Ihre Tochter hat im Rahmen der IV-Arbeitsvermittlung Anspruch auf Unterstützung durch eine Fachperson. Diese kann mit ihr die Bewerbungsunterlagen aktualisieren, Bewerbungssituationen üben, sie bei Bedarf zu Vorstellungsgesprächen begleiten und regelmässige Gespräche führen. Die Spezialistin der IV hat Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern und kann Ihre Tochter auf offene Stellen hinweisen oder im besten Fall sogar eine vermitteln. Allerdings braucht es für diese Zusammenarbeit eine sehr hohe Motivation, wirklich einen Job finden zu wollen. Zudem muss die Tochter in ihrem Arbeitsbereich vermittlungsfähig sein und Vereinbarungen verbindlich einhalten können.
Neben Beratung und Begleitung kann die IV-Stelle jungen Erwachsenen auch noch anders bei der beruflichen Eingliederung helfen . Sie kann einen Arbeitgeber bei der Einarbeitung einer Person unterstützen, indem sie Einarbeitungszuschüsse bis maximal sechs Monate ausrichtet. Damit gewinnt man Zeit, um die Leistungsfähigkeit aufzubauen. Mit den Zuschüssen werden Firmen motiviert, behinderten Menschen überhaupt eine Anstellung zu bieten – indem sie für die Diskrepanz zwischen der effektiv erbrachten Leistung und dem Bruttolohn entschädigt werden. Zwischen dem Arbeitgeber und Ihrer Tochter entsteht ein Arbeitsvertrag, mit allen Rechten und Pflichten.
Wenn man keinen Arbeitgeber für eine direkte Anstellung gefunden hat, kann die IV-Stelle ausserdem einen Arbeitsversuch finanzieren. Dabei entstehen dem involvierten Betrieb keine Kosten, die IV bezahlt der Mitarbeiterin den Lohn in Form eines Taggelds. Formell entsteht dann kein Arbeitsverhältnis zwischen der versicherten Person und dem Arbeitgeber, deshalb trägt der Arbeitgeber auch keine Sozialversicherungsabgaben. Die IV übernimmt auch die Kosten für die Prämie der Unfallversicherung und die Haftpflichtversicherung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich während maximal sechs Monaten kennenlernen – und so die Chance auf eine Weiterführung der Zusammenarbeit durch eine nachfolgende, feste Anstellung erhöhen.
Diese neue Massnahme der IV ermöglicht es Versicherten, Erfahrungen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu sammeln. Zwischen dem Arbeitgeber und Ihrer Tochter entsteht kein Arbeitsvertrag. Das risikolose gegenseitige Kennenlernen ist so möglich. Wenn Ihre Tochter eine Anstellung findet, dann kann die IV noch bis zu drei weiteren Jahren ihr und dem Arbeitgeber beratend zur Seite stehen.
Bevor die Versicherung eine IV-Rente ausspricht, überprüft sie, ob die betroffene Person nicht wieder in irgendeiner Form in die Berufswelt eingegliedert werden kann. Beobachter-Mitglieder erfahren nicht nur, wie diese Massnahmen aussehen können, sondern auch auf welche Art die Unterstützung der Wiedereingliederung erfolgen kann, sei es durch eine fundierte Aus- oder Weiterbildung oder mithilfe eines Startkapitals, um einen eigenständigen Erwerb zu fördern.
- 1Von der IV-Anmeldung zur Eingliederung
- 2Früherfassung und Frühintervention der IV
- 3Medizinische Massnahmen über die Invalidenversicherung
- 4Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung
- 5Umschulung durch die Invalidenversicherung
- 6Was alles gehört zu den beruflichen Eingliederungsmassnahmen der IV?
IV - Was steht mir zu?
Wer sich neu und unerwartet mit dem Thema Invalidität auseinandersetzen muss, ist ganz besonders auf umfassende und verlässliche Informationen angewiesen. Dieser Beobachter-Ratgeber bietet beste Orientierung in einer völlig neuen und schwierigen Lebenssituation.