Welche Hilfe erhält man zurück ins Berufsleben?
Frage: Ich bekomme seit Jahren eine volle IV-Rente wegen psychischer Beeinträchtigungen. Nun fühle ich mich besser und will in Absprache mit dem Arzt einen Wiedereinstieg wagen. Hilft mir die IV dabei?
Ja, die Invalidenversicherung (IV) hat verschiedene Möglichkeiten, Sie bei Ihrem Vorhaben zu unterstützen.
Die IV-Stelle kann Ihnen einen Testarbeitsplatz organisieren. Begleitet von einer Fachperson der IV finden Sie so heraus, wie viel und in welchem Umfeld Sie arbeiten können. Wenn eine Firma einen Testarbeitsplatz anbietet, kann sie dafür durch die IV entschädigt werden. Falls sich kein Arbeitgeber findet, testet die IV Ihre Erwerbsfähigkeit in einer speziellen Institution.
Die IV kann diese Massnahmen für maximal zwei Jahre gewähren. Sollte sich später in Ihrem Erwerbsleben wieder ein Hilfebedarf für die Integration ergeben, dann kann die IV wieder solche Abklärungen zusprechen.
Wenn Sie lange von der Arbeitswelt weg waren, ist eine Integrationsmassnahme möglich. Dabei wird Ihre Belastbarkeit trainiert und aufgebaut, Sie erhalten eine Tagesstruktur und trainieren die Leistungsfähigkeit.
Oft gibt dabei die IV den Eingliederungsplan detailliert vor. Das kann leider insbesondere psychisch kranke Menschen stressen und hemmen.
Wenn die Eingliederung erfolgreich verläuft und die IV-Rente reduziert oder aufgehoben werden kann, werden Sie und Ihr Arbeitgeber noch weitere drei Jahre lang durch die IV begleitet und beraten.
Allerdings heisst «erfolgreiche Eingliederung» aus der Sicht der IV nicht, dass Sie auch eine Arbeitsstelle haben müssen. Es bedeutet lediglich, dass Sie fähig sind, wieder zu arbeiten. Unter Umständen könnten Sie also nach der Eingliederung ohne Stelle dastehen und auf die Arbeitslosenversicherung angewiesen sein.
Leserfrage: Mein Kind ist zerebral gelähmt. Es hat die Schule sehr erfolgreich abgeschlossen. Hilft die IV bei der beruflichen Ausbildung?
Antwort von Irene Rohrbach, Fachbereich Sozialversicherung:
Ja. Die IV übernimmt grundsätzlich die behinderungsbedingten Mehrkosten der erstmaligen beruflichen Ausbildung, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind.
- muss eine Invalidität, also eine gesundheitliche Einschränkung, vorliegen, die bei der Erstausbildung erhebliche Mehrkosten verursacht (mehr als 400 Franken im Jahr).
- muss Ihr Kind in der Lage sein, eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten entspricht.
- muss die Ausbildung zu einer ausreichenden wirtschaftlichen Verwertbarkeit der Erwerbsfähigkeit führen. Das entspricht einem Leistungslohn von CHF 2.70 pro Stunde.
Ihr Kind wird während der Ausbildung erhebliche Hilfe in der Fortbewegung und bei der Verrichtung von alltäglichen Handreichungen benötigen. Und es ist in seiner Kognition nicht eingeschränkt. Somit erfüllt es wohl die Voraussetzungen für die IV-Unterstützung.
Weitere Infos zum Thema: «Berufliche Massnahmen der IV für Jugendliche und junge Erwachsene»
Bevor die Versicherung eine IV-Rente ausspricht, überprüft sie, ob die betroffene Person nicht wieder in irgendeiner Form in die Berufswelt eingegliedert werden kann. Beobachter-Mitglieder erfahren nicht nur, wie diese Massnahmen aussehen können, sondern auch auf welche Art die Unterstützung der Wiedereingliederung erfolgen kann, sei es durch eine fundierte Aus- oder Weiterbildung oder mithilfe eines Startkapitals, um einen eigenständigen Erwerb zu fördern.
- 1Von der IV-Anmeldung zur Eingliederung
- 2Früherfassung und Frühintervention der IV
- 3Medizinische Massnahmen über die Invalidenversicherung
- 4Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung
- 5Umschulung durch die Invalidenversicherung
- 6Was alles gehört zu den beruflichen Eingliederungsmassnahmen der IV?
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