Vom Bein, das nicht länger werden will
Ein Rentner muss der IV beweisen, dass sein Bein verkürzt bleibt. Nur so bekommt er Spezialschuhe bezahlt.
Veröffentlicht am 5. Januar 2023 - 14:00 Uhr
Warum ist eine Banane krumm? Manche Dinge sind, wie sie sind. So wie Jakob Anton Webers Bein. Das eine ist zwei Zentimeter kürzer als das andere. Damit muss der 74-jährige pensionierte Ingenieur aus Riehen BS leben.
Nach einem strengen WK im Jahr 1974 litt Weber unter starken Rückenschmerzen. Ein Arzt diagnostizierte damals eine «irreversible körperliche Missbildung» als Ursache: sein zwei Zentimeter kürzeres Bein. Die beste Therapie sind angepasste Schuhe.
Jahrelang liess Weber von einem orthopädischen Fachgeschäft auf eigene Kosten einen sogenannten Beinverkürzungsausgleich anfertigen. Für ein Paar Schuhe bezahlte er knapp 400 Franken. Er machte viel Sport, fuhr Rennvelo, bestieg hohe Berge und ging im Winter auf Skitouren. Der Rentner ist auch heute noch oft mit dem Mountainbike unterwegs.
Im Jahr 2007 erlitt er einen Bandscheibenvorfall , eine Folge seines Beckenschiefstandes, der wiederum auf sein verkürztes Bein zurückzuführen ist. Wieder wurde ihm geeignetes Schuhwerk empfohlen. Sein Orthopäde riet ihm, sich bei der IV anzumelden. Die übernehme normalerweise die Kosten für solche Korrekturen. Tatsächlich bekam Jakob Anton Weber seine Schuhe bezahlt.
IV will alle fünf Jahre Beweise
2017 musste er der IV erstmals beweisen, dass sein kürzeres Bein nicht gewachsen ist. Das ärgerte ihn, aber er bat seinen Arzt, ihm ein Zeugnis auszustellen. Ende 2022 hätte er der IV erneut beweisen müssen, dass sein Bein immer noch verkürzt ist. Das Reglement habe sich geändert , neu müsse der Anspruch auf eine Schuhkorrektur alle fünf Jahre überprüft werden.
Diesmal schrieb Weber der zuständigen IV-Stelle einen Brief: «Gemäss heutigem medizinischem Fachwissen ist es ausgeschlossen, dass mein zu kurzes Bein wieder in eine Wachstumsphase tritt.» Eine ärztliche Nachbeurteilung alle fünf Jahre sei nur kostentreibend. Er hoffe auf eine pragmatische Lösung. Die Antwort der IV steht noch aus.
Eine Banane ist krumm, ein Bein kürzer als das andere. Manche Dinge sind, wie sie sind. «Ein bisschen gesunder Menschenverstand wäre angebracht», sagt Weber.
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4 Kommentare
Das ist ALTBEKANNT dass man der IV zuerst den KOPF UNTER DEM ARM bringen muss bis da Geld fliesst. Ich weiss nicht was da für komische Végel als Ärzte arbeiten, ich möchte jedenfalls keinen von denen als Hausarzt!!!
Ist es denn so schlimm, alle 5 Jahre zu einem Arzt zu gehen, der vermutlich innert Minuten die Beinverkürzung feststellt und der IV bestätigt ? Es ist ein gutes Prinzip, wenn auch manchmal unnötig, dass Behörden die Rechtmässigkeit von Zahlungen überprüfen und nicht einfach lebenslang weiterführen. Der Mann soll Ruhe geben und die geltenden Regeln akzeptieren.
Man kann von ärgerlichen Bagatellen berichten, um von den grossen Missständen und gravierenden Ungerechtigkeiten abzulenken.
Die Gesetze werden angewandt, auch wenn die Behinderung dauerhaft ist. Nach Teilamputation am Fuss bin ich auch verpflichtet, alle fünf Jahre das IV-Verfahren zu durchlaufen, um weiterhin Anspruch auf Kostenübernahme zu haben. Ein Paar Schuhe kostet ca. CHF 1‘800.00. Dass Körperteile nicht nachwachsen, wäre bekannt.