Grundsätzlich ja, denn die Plafonierung der Renten würde entfallen, und Sie erhielten höhere Einzelrenten. Zurzeit sind die Renten nach der Scheidung maximal 2520 Franken pro Person. Ihre heutige Rente ist auf 3780 Franken (Ehepaar) limitiert. Nach der Scheidung erhielten beide Ex-Ehepartner einzeln pro Jahr bis zu 7560 Franken mehr.

Doch neben der emotionalen Belastung hätte eine Scheidung noch weitere Folgen:

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Ohne Scheidung zu Ergänzungsleistungen

Empfehlenswert ist deshalb, erst mal den Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) zu prüfen. Pensionierte, die mit der Rente den minimalen Lebensunterhalt nicht finanzieren können, haben ein Anrecht darauf.

Sie schreiben, dass Sie in einer günstigen Mietwohnung leben und noch knapp 100’000 Franken Vermögen haben. In diesem Fall hätten Sie Anspruch auf EL. Beim Betrag, den Sie erhalten, wäre auch die tatsächliche Prämie der Krankenversicherung, höchstens jedoch die kantonale Durchschnittsprämie, gedeckt. Zudem wären Sie von den Radio- und TV-Gebühren befreit.

Fazit: Die Ergänzungsleistungen fangen die mögliche höhere Rente bei einer Scheidung beinahe auf – und die unschönen Folgen der Scheidung bleiben Ihnen erspart.

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Mehr zu Vorsorge nach der Scheidung

Wie wird die AHV-Rente nach einer Scheidung berechnet? Wie können Einbussen bei der Altersvorsorge verhindert werden, wenn einer der geschiedenen Ehegatten nicht voll erwerbstätig ist? Beobachter-Mitglieder erhalten Antworten auf diese und weitere Fragen zur Altersvorsorge nach einer Scheidung.

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