Das Arbeitsverhältnis endet mit Erreichen des AHV-Referenzalters nur dann automatisch, wenn dies im Arbeitsvertrag so festgehalten ist. Sonst läuft der Vertrag weiter.

Die meisten schriftlichen Arbeitsverträge enthalten keine Klausel, wonach das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des AHV-Referenzalters endet. In diesem Fall braucht es eine Kündigung Skiunfälle Vorbeugung – so machen Sie es richtig . Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich auch über den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen (Aufhebungsvereinbarung).

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Solange eine Kündigung oder Vereinbarung nicht erfolgt ist, müssen die Arbeitnehmer weiterarbeiten, und der Arbeitgeber schuldet ihnen den vereinbarten Lohn. Das Erreichen des AHV-Referenzalters bewirkt also nicht automatisch das Ende des Arbeitsverhältnisses; es ist kein gesetzlicher Beendigungsgrund.

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Mehr zu Kündigung des Arbeitsvertrags

In der Schweiz können Arbeitsverträge beiderseitig zu jeder Zeit aufgelöst werden. Einen Grund für die Kündigung braucht es nicht, doch es gibt Ausnahmen. Beobachter-Mitglieder erfahren, welche das sind, ob sie rechtlich gesehen unter Kündigungsschutz stehen und wie sie mittels einer Briefvorlage schriftlich gegen eine fristlose Entlassung protestieren können.