Wann ist der Job zu Ende?
Frage: Im Juli dieses Jahres werde ich 65 Jahre alt. Endet mein Arbeitsverhältnis mit Erreichen des AHV-Referenzalters automatisch oder muss ich kündigen?
Das Arbeitsverhältnis endet mit Erreichen des AHV-Referenzalters nur dann automatisch, wenn dies im Arbeitsvertrag so festgehalten ist. Sonst läuft der Vertrag weiter.
Die meisten schriftlichen Arbeitsverträge enthalten keine Klausel, wonach das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des AHV-Referenzalters endet. In diesem Fall braucht es eine Kündigung . Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich auch über den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen ( Aufhebungsvereinbarung).
Solange eine Kündigung oder Vereinbarung nicht erfolgt ist, müssen die Arbeitnehmer weiterarbeiten, und der Arbeitgeber schuldet ihnen den vereinbarten Lohn. Das Erreichen des AHV-Referenzalters bewirkt also nicht automatisch das Ende des Arbeitsverhältnisses; es ist kein gesetzlicher Beendigungsgrund.
In der Schweiz können Arbeitsverträge beiderseitig zu jeder Zeit aufgelöst werden. Einen Grund für die Kündigung braucht es nicht, doch es gibt Ausnahmen. Beobachter-Mitglieder erfahren, welche das sind, ob sie rechtlich gesehen unter Kündigungsschutz stehen und wie sie mittels einer Briefvorlage schriftlich gegen eine fristlose Entlassung protestieren können.