Rückforderung nach zähem Ringen geglückt
Nur weil die Post die Kontoauszüge einer UBS-Kundin an die Bank zurückschickte, bezahlte die Frau jahrelang unbemerkt Kontogebühren. Nach einem Rat des Beobachters kam jedoch Schwung in die Sache.
Veröffentlicht am 10. April 2017 - 14:12 Uhr
Seit Jahren hatte Regina Fischer aus Ersigen BE keine Kontoauszüge erhalten und auch nicht mehr an ihr UBS-Grabfonds-Konto gedacht. Als sie es 2016 auflösen wollte, fehlten über 700 Franken. Die UBS hat pro Quartal 54 Franken für Gebühren abgezogen, weil der Pöstler die Kontoauszüge seit 2010 an die Bank zurückgehen liess. Danach verschickte die UBS keine Auszüge mehr. Fischers Adresse war zwar noch dieselbe, das Konto lautete aber auf ihren ledigen Namen.
Auf Rat der Beobachter-Hotline forderte sie die ungerechtfertigten Gebühren zurück. Die UBS lehnte ab. Ihr Argument: Das Aufbewahren der Post koste sie 960 Franken pro Jahr, und man habe in Fischers Fall weniger als einen Viertel des Preises verrechnet. Notabene für einen Auszug pro Jahr.
Regina Fischer wandte sich an den Bankenombudsmann. Nur weil die Bernerin hartnäckig blieb, konnte er die UBS zur Rückzahlung bewegen. Dann schrieb er ihr, die Bank könne nicht mehr nachvollziehen, warum sie den Namen nicht änderte und keine Suchbemühungen vornahm. Trotzdem fand er, das Angebot der UBS sei unkompliziert, kulant und fair.
Beobachter-Mitglieder erhalten mit dem Musterbrief «Auflösung des Bankkontos» eine hilfreiche Vorlage mit zwei möglichen Varianten für den Fall, dass die Kündigung des Kontos eine vertragliche Frist beinhaltet.
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