Alle in den vergangenen zehn Jahren aufgelaufenen Kickbacks gehen an die Kunden zurück. Die Migros Bank bestätigte entsprechende Recherchen des Beobachters. Von der Rückzahlung profitieren rund 2800 Kunden. Pro Vermögensverwaltungsmandat werden im Schnitt 1500 Franken ausbezahlt. Allerdings wird die Höhe der Zahlungen je nach Kunde stark variieren.

Die Genossenschaftsbank will es nicht bei einer einmaligen Auszahlung belassen. Sie werde auch künftig eingehende Vertriebsentschädigungen in jährlichem Rhythmus an Mandatskunden auszahlen.

Partnerinhalte
 
 
 
 
Kunden müssen nichts unternehmen

«Wir werden sämtliche berechtigten Mandatskunden unaufgefordert entschädigen», erklärte Migros-Bank-Chef Harald Nedwed auf Anfrage. Nur so könne die Bank gewährleisten, dass «alle Kunden gleichermassen fair behandelt» werden. Um die Kickbacks einzufordern, müssen die Kunden nichts unternehmen.

Die Migros Bank bildet für die Entschädigung ihrer Kunden Rückstellungen im Wert 4,2 Millionen Franken. Dass die Summe nicht höher ausfällt, hänge damit zusammen, dass die Migros Bank im Vermögensverwaltungsgeschäft nicht auf gebührenträchtige Finanzinstrumente setze, so Sprecher Albert Steck.

Auszahlung in den nächsten Monaten

Das Geld werde den Kunden in den nächsten Monaten überwiesen. Die vorliegenden Datensätze müssten nun auf die einzelnen Kunden heruntergebrochen werden. Das erfordere viel Handarbeit und benötige entsprechend viel Zeit.

Dieses Vorgehen gilt nur für Kunden mit Vermögensverwaltungsmandat. Normale Depotkunden erhalten kein Geld zurück. Solange die rechtliche Lage nicht definitiv geklärt sei, bleibe dies auch so. Man verfolge diese Diskussion jedoch, sagte der Migros-Bank-Sprecher weiter.

Die Migros Bank geht damit über die Vorgaben hinaus, welche die Finanzmarktaufsicht Ende November erlassen hat. Danach müssen die Banken «die potenziell betroffenen Kunden» über das Urteil des Bundesgerichts vom Oktober informieren und ihnen mitteilen, an welche Stelle innerhalb der Bank sie sich wenden können.

UBS: Kickbacks nur für 2008

Auch die UBS will die Anträge ihrer Kunden «fallweise prüfen», dies aber nur für das Jahr 2008. «Unsere Berater suchen mit Vermögensverwaltungskunden unter den Antragsstellern das Gespräch, um unter Berücksichtigung der Gesamtbeziehung die Situation zu besprechen», erklärt UBS-Sprecher Samuel Brandner. Die Grossbank stellt sich auf den Standpunkt, bei Kickbacks handle es sich um jährlich wiederkehrende Gebühr. Damit würde im Gegensatz zum Auftragsrecht eine halb so lange Verjährungsfrist von nur fünf Jahren gelten. Jüngere Ansprüche streitet die UBS ab: «Seit 2009 weisen wir unsere Kunden auf die Bandbreiten der Vertriebsentschädigungen in den Vermögensauszügen hin», so Brandner. Zudem habe die UBS die Regelung von Vertriebsentschädigungen und Interessenkonflikten in ihrem Depotreglement, Beratungs- und Vermögensverwaltungsvertrag aufgenommen.

Die Bank will in den nächsten Monaten dazu mit mehreren hundert Kunden Gespräche führen. «Wir wollen mit unseren Kunden Lösungen finden, die für beide Seiten tragbar sind», so der UBS-Sprecher. Erste Kunden wurden bereits Ende Dezember kontaktiert. Die UBS arbeite mit Hochdruck daran, um die einzelnen Kunden informieren zu können, welche Bestandespflegekommissionen in ihrem Depot belastet wurden. Die Grossbank werde im Rahmen der Jahresendabrechnung alle potentiell betroffenen Kunden auf das Bundesgerichtsurteil von Ende Oktober hinweisen – gemäss den Vorgaben der Finanzmarktaufsicht.

Die UBS macht keine Angaben, wie viel Geld sie den Kunden insgesamt zurückzahlen will. Rückstellungen in nicht bekannter Höhe hat die Grossbank bereits am 19. Dezember getätigt. Im Rahmen des Libor-Vergleichs wies sie damals pauschal Rückstellungen «für Rechtsfälle und regulatorische Angelegenheiten» von 2,1 Milliarden Franken aus.