Muss ich wegen der Umstellung auf QR-Rechnung etwas tun?
Frage: Ich bezahle die Miete per Dauerauftrag. Der Vermieter hat mir aber noch keine neue QR-Rechnung geschickt. Was muss ich tun?
Veröffentlicht am 26. September 2022 - 17:09 Uhr
Ihre Bank sollte es Ihnen mitgeteilt haben, wenn es Handlungsbedarf gibt. Sie können das aber auch selbst prüfen: Kontrollieren Sie im E-Banking, was als Empfängerkonto registriert ist. Wenn es eine IBAN-Kontonummer ist (beginnend mit «CH» und danach 19 Zahlen), müssen Sie nichts unternehmen, denn solche Daueraufträge sollten weiter funktionieren.
Dauerauftrag erneuern
Wenn als Empfängerkonto aber eine alte Post- oder Bankkontonummer hinterlegt ist (zum Beispiel 01-1518-7 oder 80-533-6), sollten Sie den Vermieter umgehend kontaktieren und um eine neue QR-Rechnung bitten. Danach müssen Sie im E-Banking den alten Dauerauftrag löschen und einen neuen einrichten, basierend auf den Angaben der QR-Rechnung.
Falls der Vermieter eine professionelle Verwaltung hat, verfügt diese vermutlich über eine moderne Buchhaltung mit entsprechender Software und sollte Ihnen problemlos eine QR-Rechnung schicken können. Private Vermieter können im E-Banking ihrer Bank solche QR-Rechnungen generieren, ausdrucken und verschicken. Wo diese Funktion zu finden ist, hängt vom E-Banking-Programm ab; die Bank weiss mehr.
Wenn alle Stricke reissen, können Sie selber im E-Banking manuell einen Zahlungsauftrag als Banküberweisung aufs Konto des Vermieters erfassen. Sie brauchen dazu einzig seine IBAN-Kontonummer.