Habe ich noch Zugriff auf mein Konto und mein Depot bei der CS?

Ja, Sie können Geld abheben und Zahlungen ausführen. Daueraufträge werden ebenfalls ausgeführt. Auch bei Ihren Anlagen bleiben Sie voll handlungsfähig.

Ich habe ein Konto bei der UBS und bei der CS. Was passiert mit dem Einlegerschutz? Sind zweimal 100'000 Franken geschützt?

Sobald die Fusion vollzogen ist, gilt der Einlegerschutz nur noch einmal. Wenn Sie sichergehen wollen, müssen Sie Ihre Spargelder auf verschiedene Banken verteilen. Den besten Einlegerschutz bieten Kantonalbanken mit Staatsgarantie.

Verliere ich meine Ersparnisse, die ich in CS-Anlagefonds investiert habe?

Nein, diese Gelder bilden sogenanntes Sondervermögen. Die Bank kann nicht darauf zurückgreifen. Ihre Anlagen sind nur insofern betroffen, als diese Fonds zum Teil auch CS-Aktien oder CS-Anleihen enthalten, und die sind den üblichen Kursschwankungen an den Finanzmärkten ausgesetzt. Aufgrund der Diversifikation dieser Produkte sind allfällige Verluste aber marginal.
 

Was passiert mit meinem Säule-3a-Konto bei der CS?

Noch nichts. Bis zur vollständigen Übernahme bleibt das Vorsorgekonto weiterhin bei der CS. Anschliessend wird es von der UBS weitergeführt werden.

Ich habe bei der CS ein 3a-Konto für Wertschriftensparen. Ist das Geld jetzt verloren?

Sie können beruhigt sein. Für Fondsanteile bei der CS-Anlagestiftung ändert sich nichts. Das gilt für alle CS-Anlagefonds, auch ausserhalb der Säule 3a. Sie wären selbst bei einem Bankenkonkurs nicht betroffen, da es sich um sogenanntes Sondervermögen handelt. Diese Anlagen sind rechtlich getrennt vom Vermögen der Investmentgesellschaft. Im Fall einer Pleite kann sie nicht auf diese Anlagegelder zurückgreifen.
 

Kann ich meine auslaufende Hypothek bei der CS erneuern?

Ja, Ihr Ansprechpartner bleibt derselbe. Die neuen Konditionen werden aber von der Geschäftsphilosophie der UBS geprägt sein. Es lohnt sich – nicht nur in diesem Fall –, bei anderen Anbietern von Hypotheken Offerten einzuholen.
 

Was muss ich jetzt mit meinen CS-Aktien unternehmen?

Im Moment nichts. Wenn sie am Umtauschtag – noch ist nicht klar, wann das sein wird – CS-Aktien haben, bekommen Sie von Ihrer Depotbank ein Informationsschreiben. Pro 22,48 CS-Aktien werden Sie 1 UBS-Aktie erhalten. Für den kleinen Rest, der nicht in UBS-Aktien gewandelt werden kann, bekommen Sie eine kleine Gutschrift.
 

Soll ich jetzt UBS-Aktien kaufen?

Wenn Sie überzeugt sind, dass der Kurs der UBS-Aktie steigen wird, dann ja. Aber angesichts der Unsicherheiten müssen Sie in nächster Zeit mit grösseren Kursschwankungen rechnen. Wenn Sie das Geld in absehbarer Zeit benötigen, lassen Sie besser die Finger davon. Zudem: Es ist sicherer, in den Gesamtmarkt zu investieren, als in Einzeltitel. Die kostengünstigste Art, das zu tun, sind sogenannte Exchange Traded Funds, kurz ETF. Sie bieten eine breite Diversifikation bei relativ tiefen Kosten.
 

Kann ich als CS-Kleinaktionär etwas gegen die erlittenen Verluste tun oder sie wenigstens von den Steuern abziehen?

Nein, es besteht für Schweizer Kleinaktionäre kaum eine Chance, juristisch gegen die CS vorzugehen. Im Unterschied etwa zu den USA sind in der Schweiz keine Sammelklagen möglich, bei denen sich verschiedene Geschädigte zusammenschliessen können. Und: Kursverluste von Aktien können Sie nie bei den Steuern abziehen.
 

Wird es zu Massenentlassungen kommen?

Davon ist auszugehen. Von Massenentlassungen spricht man, wenn in einem Unternehmen mit über 300 Beschäftigten mindestens 30 Angestellten gekündigt wird. Dann kommen besondere arbeitsrechtliche Bestimmungen zur Anwendung. So muss die Arbeitgeberin die Belegschaft über die geplanten Massnahmen informieren. Sie muss beispielsweise Auskunft darüber geben, wem in welchem Zeitraum gekündigt wird. Die Belegschaft kann dann Vorschläge machen, wie Kündigungen vermieden oder deren Folgen gemildert werden können.
 

Wie soll ich den Beraterinnen und Beratern der CS begegnen?

Die falschen Entscheidungen wurden im obersten Gremium gefällt. Die Mitarbeitenden werden täglich mit Reklamationen und dem Unmut der Kundinnen und Kunden konfrontiert. Zudem stehen sie wegen des angedrohten Stellenabbaus unter grossem Druck. Sie werden Ihre Freundlichkeit zu schätzen wissen.
 

Bezahlt der Steuerzahler für diese Übernahme?

Bisher noch nicht. Erst wenn ein Verlust entsteht, kann es sein, dass der Bund einspringen muss – mit maximal 9 Milliarden Franken. Um den Notverkauf abzusichern, stellt der Bund der UBS zudem 100 Milliarden Franken zur Verfügung und die Nationalbank eine Garantie für weitere 100 Milliarden. Die Kosten für die Eidgenossenschaft könnten im schlimmsten Fall also mehr als dreimal so hoch werden wie die 60-Milliarden-Franken-Rettung der UBS im Jahr 2008.
 

Ich arbeite bei der CS. Was passiert mit meinem Vertrag?

Wenn eine Firma den Besitzer wechselt, dann wird das Personal quasi «mitverkauft». Ihr Arbeitsvertrag geht mit allen Rechten und Pflichten (und auch den Dienstjahren) auf die neue Arbeitgeberin über. Fristlos kann man Ihnen wegen der Übernahme nicht kündigen. Wenn die UBS die übernommenen Verträge ändern oder beenden will, muss sie die darin vereinbarten Kündigungsfristen einhalten.
 

Kann ich bei einer Entlassung auf einen Sozialplan hoffen?

Ja, bei Massenentlassungen haben Sie einen Anspruch darauf. Die Arbeitgeberin muss einen Sozialplan aushandeln. Dieser dient dazu, die Folgen einer Kündigung zu mildern – etwa indem man Betroffene bei der Stellensuche unterstützt oder die Kündigungsfrist verlängert.

Ich beziehe eine Rente aus der CS-Pensionskasse. Ist sie gesichert?

Experten gehen davon aus, dass die Renten – Stand heute – gesichert sind. Die Pensionskasse der CS steht nicht schlecht da. Sie wirtschaftet unabhängig vom Bankengeschäft. Was in Zukunft mit dieser Vorsorgeeinrichtung geschieht, kann man aber noch nicht definitiv sagen.

Ich wohne in einer CS-Liegenschaft. Muss ich mit Änderungen rechnen?

Ja, Sie werden eine neue Vermieterin bekommen. Am Mietvertrag ändert sich vorderhand aber nichts. Er wird auf die neue Eigentümerin übertragen. Wenn die UBS dann den Mietzins – oder andere Bedingungen – ändern will, muss sie dafür den nächstmöglichen Kündigungstermin abwarten.