Ja. Guthaben aus der Säule 3a zählen nicht zur Erbmasse, darum spielt es keine Rolle, was im Testament steht.

Massgebend ist die Begünstigtenordnung, die der 3a-Vorsorgenehmer, also Ihr Vater, festlegen kann. Seit Inkrafttreten des revidierten Erbrechts Änderung im Erbrecht Prüfen Sie jetzt Testament und Erbvertrag ist klar, dass das nicht nur für 3a-Versicherungspolicen gilt, sondern auch für 3a-Bankkonten. Die Bank wird Ihnen deshalb das Geld auszahlen.

Es ist aber denkbar, dass weitere pflichtteilsgeschützte Erben, falls es solche gibt (Ehefrau und Kinder), eine sogenannte Herabsetzungsklage gegen Sie einreichen – falls sie aus der Erbmasse weniger erhalten, als ihrem Pflichtteil entspräche, wenn man das 3a-Geld einrechnet. Möglich ist das, wenn Ihr Vater einen Grossteil seines Vermögens in der Säule 3a hatte und nur verhältnismässig wenig, das jetzt in die Erbmasse fällt.

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Martin Müller, Redaktor
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