Sie können das Testament von Hand in jeder gängigen Schriftart und in jeder verständlichen Sprache schreiben. Nichtlateinische Schriften sind ebenso erlaubt wie alle Versionen der lateinischen Schrift. So dürfen etwa Griechen, Russinnen oder Menschen aus dem asiatischen Raum ihre jeweiligen Schriftzeichen verwenden. 

Sogar Stenografie und Geheimschriften sind erlaubt, solange die Geheimschrift entschlüsselt werden kann.

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Testament, Erbschaft
Testament, Erbschaft

Blindenschrift hingegen sollte nicht verwendet werden, da sie mit einer speziellen Maschine und nicht von Hand geschrieben wird. Ebenso sind Schablonen oder Stempel nicht erlaubt. Wenn man das Testament nicht von Hand schreiben kann oder möchte, muss man ein Notariat einspannen.

Sie haben also sehr grosse Freiheiten bei der Wahl der Sprache. Wenn Sie Ihren Lebenspartner als Haupterben einsetzen möchten, wäre es für ihn aber sicher hilfreich, wenn er das Testament versteht und es nicht noch zuerst übersetzen lassen muss.

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